Nationalpark Rothaarkamm: Land widerspricht IHK-Gutachten zur Route 57

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(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 28.09.2026 | Der Kreis Siegen-Wittgenstein und das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr widersprechen einem von der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Ein Nationalpark Rothaarkamm würde den Bau der Route 57 nach Einschätzung des Landes nicht gefährden. Auch zusätzliche Risiken für das Straßenbauprojekt entstünden durch den Nationalpark nicht.

Wie der Kreis Siegen-Wittgenstein am Sonntag mitteilte, hatte das Kreishaus das Ministerium gebeten, die rechtsgutachterliche Stellungnahme der IHK zu prüfen. In einem dreiseitigen Antwortschreiben vom 25. September, das Staatssekretär Viktor Haase an Landrat Andreas Müller richtete, legt das Ministerium seine Einschätzung dar: Sämtliche im Gutachten befürchteten Mehrkosten, Verzögerungen, weiteren Variantenprüfungen sowie die befürchteten rechtlichen, planerischen, zeitlichen und kostenbezogenen Risiken könnten ausgeschlossen werden.

„Die Route 57 ist und bleibt für die Region unverzichtbar. Deshalb war es uns wichtig, die Aussagen des Gutachtens sorgfältig prüfen zu lassen“, erklärte Landrat Andreas Müller. „Das Land sagt klar: Nationalpark und Route 57 behindern sich nicht gegenseitig. Beides kann nebeneinander bestehen.“

Das Ministerium räumt in seinem Schreiben ein, dass das IHK-Gutachten in einem Punkt zutreffend sei: Die konkreten Trassenführungen für Teile des Straßen.NRW-Projekts „57-verbinden“ seien noch nicht abschließend bestimmt und die jeweiligen Fachplanungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die vollständige Rechtssicherheit der Trassenführung trete erst mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss ein. Das gelte allerdings für jedes Straßenbauprojekt – mit oder ohne Nationalpark.

Dieser Ausgangslage werde bei der Konzeption eines möglichen Nationalparks Rothaarkamm Rechnung getragen, so das Ministerium. Konkret schlägt das Land vor, dass nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistages Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung des Nationalparks eingeleitet wird. Dabei sollen der gesamte potenzielle Suchraum zur Linienfindung des Projektes „57-verbinden“ sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen umfassend aus dem Gebiet des Nationalparks herausgenommen werden.

Die Ausklammerung umfasse ausdrücklich nicht nur die Straße selbst, sondern den gesamten für die Realisierung erforderlichen funktionalen Bereich – einschließlich Nebenanlagen, Bauflächen, Entwässerungsanlagen und Anschlussbereiche. Die Kritik des IHK-Gutachtens, solche Flächen seien nicht berücksichtigt, sei nach Darstellung des Kreises faktisch falsch. Staatssekretär Haase schreibt dazu in seinem Brief, er teile die Einschätzung des Gutachtens, wonach das räumliche Ausklammern die Risiken nicht umfassend ausräume, „ausdrücklich nicht“.

Durch das Ausklammern des gesamten Such- und Untersuchungsraums wären laut Ministerium mit den Festsetzungen eines Nationalparks in Bezug auf die bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete im Planungsraum keine zusätzlichen naturschutzrechtlichen Beschränkungen verbunden, die nicht ohnehin Gegenstand der laufenden Planungsverfahren wären.

Auch spätere Veränderungen an der Trasse seien nicht ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Planung zeigen, dass zusätzliche oder andere Flächen benötigt werden, könne die Nationalparkverordnung geändert werden. Das Ministerium verweist auf ein aktuelles Beispiel: Im Nationalpark Eifel werde eine solche Anpassung derzeit vorgenommen. Derartige Änderungen seien bei bestehenden Nationalparken üblich und könnten mit Zustimmung oder auf Wunsch der betroffenen Kommunen zügig umgesetzt werden.

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass nach Paragraf 22 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolge. Die Belange der Bundesverkehrswegeplanung und die Zielsetzungen des Bundesfernstraßenbedarfsplans würden damit bereits im Ausweisungsverfahren gewahrt. Über die konkrete Trassenführung entschieden weiterhin allein die dafür vorgesehenen straßenrechtlichen Planungsverfahren.

Im Fazit seines Schreibens hält Staatssekretär Haase fest: Die Ausweisung eines Nationalparks auf Landesflächen und Flächen der Dieter-Mennekes-Stiftung und die Umsetzung der Route 57 seien zwei Vorhaben, die sich nicht gegenseitig behindern würden, sondern die durch klugen Flächenzuschnitt des Nationalparks nebeneinander bestehen könnten.

„Das Ministerium ist für Naturschutz und Verkehr gleichermaßen zuständig. Seine Einschätzung hat deshalb besonderes Gewicht“, betonte Landrat Müller. „Wir wünschen uns eine sachliche Debatte auf Grundlage vollständiger Informationen. Die Stellungnahme des Landes leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“

Foto: wirSiegen.de

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