wS/wi Wilnsdorf – Lichterfunkelnde Fahrgeschäfte, fröhliches Musik- und Stimmengewirr und über allem schwebt der Duft von gebrannten Mandeln: Am letzten Augustwochenende lädt wieder traditionell die Wilnsdorfer Kirmes zum Besuch ein. Mit einem sympathischen Mix aus klassischen und modernen Attraktionen begeistert das Volksfest schon seit vielen Jahren die Besucher.
Auch in diesem Jahr werden wieder viele Schausteller mit ihren unterschiedlichen Geschäften gute Kirmesstimmung aufkommen lassen. Neben dem fast schon klassischen „Musik-Express“ und einem modernen Autoskooter gibt es einen Schießstand und zwei Kinderkarusselle. Am Ballwurfwagen lässt sich die Geschicklichkeit testen, an der Losbude das Glück auf die Probe stellen. Imbiss- und Ausschankstände werden mit Bratwurst oder Dampfnudeln bis hin zu Crepes-Kreationen den Appetit stillen, und mit Nachtisch locken Süßwarenstände. Den Höhepunkt des Jahrmarkts wird wieder das Höhenfeuerwerk am Freitag gegen 22 Uhr darstellen.
Der Kirmestrubel beginnt am Freitag, dem 26. August und endet am darauffolgenden Montag. Die rund zwanzig Schaustellergeschäfte der Wilnsdorfer Kirmes sind an diesen Tagen von 14 bis 23 Uhr auf dem Parkplatz Kleine/Schreiber geöffnet. Montag ist Familientag, die Fahrgeschäfte bieten dann auf die Preise Ermäßigungen bis zu 50 Prozent. Für Autofahrer stehen im Ortszentrum und im Gewerbegebiet ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Für ein möglichst reibungsloses Kirmesvergnügen wird die Präsenz von Polizei und gemeindlichem Ordnungsamt sorgen, darauf haben sich die Behörden verständigt. Vor allem auf den gesetzlichen Jugendschutz wird wieder ein Augenmerk gelegt. Das Jugendschutzgesetz zieht klare (Alters-)Grenzen, deren Einhaltung in diesem Jahr verstärkt kontrolliert wird: Der Verkauf und der Verzehr von Spirituosen ist erst ab 18 Jahren erlaubt; für andere alkoholische Getränke gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Auch die Wilnsdorfer Einzelhändler übernehmen hier engagiert Verantwortung, an allen Tankstellen, Lebensmittel- und Getränkemärkten wird der Jugendschutz entschlossen umgesetzt. Gleiches gilt für das Veranstaltungsgelände, hier ist der Hinweis zu beachten, dass keine Getränke mit auf den Kirmesplatz gebracht werden dürfen. Die Behörden appellieren zudem an die Verantwortung der Eltern, die bei entsprechenden Verstößen ihrer minderjährigen Kinder informiert werden müssen.