Abzocke bei der Verlängerung von Schutzrechten

wS/ihk   Siegen/Olpe  – Unternehmen, die Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster oder Marken angemeldet haben, geraten zunehmend in das Visier dubioser Geschäftemacher. Diese bieten ihre Leistungen häufig zu weit überhöhten Preisen an. Derzeit sind auch wieder Unternehmen aus der heimischen Region betroffen.  Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat bereits eine Warnmeldung herausgegeben. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) hin.

Die Masche ist immer ähnlich: Gewerbliche Schutzrechte haben in der Regel nur begrenzte Laufzeiten. Werden sie nicht pünktlich verlängert, geht der Schutz verloren und die Erfindung kann von jedermann benutzt werden. Deshalb ist es für die Inhaber von Patenten und anderen Schutzrechten im Regelfall sehr wichtig, rechtzeitig die Verlängerungsgebühr zu entrichten und so sein geistiges Eigentum weiter gegen Nachahmung zu schützen. Die Sorge, einen Termin zu verpassen, ist deshalb begründet. Dies nutzen Serviceunternehmen aus, indem sie den betroffenen Betrieben rechtzeitig vor Ablauf der Schutzrechte ihre Dienste anbieten. Das Datenmaterial und die Ablauffrist erfahren sie aus den öffentlichen Registern, so die IHK.

Schutzrechte können nach Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes verlängert werden. Einzelheiten, insbesondere die Höhe der Gebühren, sind über die Internetseite des DPMA abrufbar. Dort befindet sich auch eine Auflistung der Anbieter, von denen sich das DPMA distanziert. „Häufig arbeiten die heimischen Unternehmen auch mit eigenen Patentanwälten zusammen, die in der Regel auch die Fristen überwachen und für eine rechtzeitige Verlängerung der Schutzrechte sorgen“, so Rudolf König gen. Kersting, Geschäftsführer der IHK.

Besonders kritisch ist es, so der IHK-Vertreter, wenn Unternehmen auf Angebote hereinfallen, die die Registrierung von Schutzrechten versprechen. Dann besteht die Gefahr, dass sie überhaupt keinen Schutz für ihre Erfindung oder ihre Marke erhalten“, so König, „den gibt es nämlich nur durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.“ Auch Zahlungen, so der IHK-Vertreter, seien nur auf die Konten des Patent- und Markenamtes zu zahlen. „Darauf weist das DPMA auf seiner Internetseite hin“. Auf der Internetseite des DPMA befindet sich der gesamte Text der Warnmeldung. Dort sind auch die Namen der Anbieter aufgelistet, die mit dem DPMA nichts zu tun haben, obwohl sie häufig ihren Anschreiben einen „amtlichen Anstrich“ geben und so den falschen Eindruck erwecken, der Absender sei eine Behörde. Der IHK Siegen sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Unternehmen tätig werden und ihre zweifelhaften Dienste zur Verlängerung internationaler Patente anbieten. Wer weitere Informationen sucht, findet sie auf der Internetseite des DPMA (http://www.dpma.de).

 

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