Olpe: Gefahrguttransporter mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit

wS/po – Olpe – Am Donnerstagnachmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung des Verkehrsdienstes ein als Gefahrguttransport gekennzeichneter polnischer Sattelzug auf, der die Bundesstraße B55 mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr. Der Lkw konnte kurz vor der Autobahn-Anschlussstelle Olpe angehalten werden. Die Auswertung der Geschwindigkeitsdaten aus dem Massenspeicher des Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) bestätigten den anfänglichen Verdacht.

Danach war der 24-jährige Fahrer nach Beladung seines Fahrzeugs mit 22 Tonnen gefährlichen Gütern (flüssige umweltgefährdende und ätzende Stoffe) gegen 15.50 Uhr im Raum Berleburg losgefahren. Die Pflicht zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h schien ihm fremd zu sein. Der Höhepunkt lag in Höhe Griesemert, wo er seine zulässige Höchstgeschwindigkeit um 36 km/h überschritt.

Bei Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern beladen sind, wird das Gefahrenpotenzial sehr hoch angesiedelt. Dies spiegelt sich auch in den zu verhängenden Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder.

Der Ahndungssatz beim Transport gefährlicher Güter liegt in diesem Fall bei 240,- € und einem Monat Fahrverbot. Da es sich hier um einen im Ausland lebenden Bürger handelte, war das Fahrverbot nicht durchsetzbar. Aus diesem Grund wurde der Ahndungssatz verdoppelt. Nach Entrichtung eines Betrages von 500,- € (doppeltes Bußgeld inkl. Gebühren) konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.

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