Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein zieht positive Bilanz

wS/po – Von Freitagmorgen 10.02. 2012  bis Samstagmorgen 11.02.2012 wurde an über 70 Messstellen die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer mit Radarmessgeräten und Lasermessgeräten kontrolliert. Das Konzept der Polizei war dabei auf  verschieden Bereiche ausgerichtet: Der Tag selbst stand unter dem landesweiten Motto „24-Stunden-Blitzmarathon: Brems Dich – rette Leben!“ Die Messstellen waren bereits Tage vorher bekannt gegeben worden. Die Radarmessungen wurden sowohl von zivilen Fahrzeugen als auch von weiß-blauen Streifenwagen offen durchgeführt. Ziel der Polizei war es, die Geschwindigkeitsüberschreitungen  auf den Straßen im Kreisgebiet zu reduzieren. Dieses Ziel wurde aus Sicht der Kreispolizeibehörde erreicht. Am Messtage selbst konnte von den Beamten subjektiv festgestellt werden, dass das gefahrene Geschwindigkeitsniveau gering war. Geschwindigkeitsüberschreitungen waren eher selten. Nach Auswertung aller Messprotokolle bestätigte sich dieses Ergebnis: Die Autofahrer im Kreis Siegen-Wittgenstein hielten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die nackten Zahlen:

Von 15086 gemessenen Fahrzeugen waren nur 443 zu schnell unterwegs. Aber auch die, die zu schnell unterwegs waren, kamen meist mit einem Verwarnungsgeld davon.

Auf der B 480 im Bereich Bad Berleburg-Schüllar war am Freitagnachmittag ein Pkw-Fahrer bei erlaubten 50 km/h mit 91 km/h unterwegs. Einen weiteren „Ausreißer“ gab es noch auf der HTS. Dort fuhr ein Pkw-Fahrer in der 80 km/h Strecke mit 114 km/h.

Während der Kontrollen lag das Augenmerk der Polizei an diesem Tage nicht nur auf der Geschwindigkeit. So wurden unter anderem auch Gurtverstöße und Verstöße gegen das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet.

An der Messstelle auf der Weidenauer Straße  in Siegen-Weidenau, ausgerechnet vor der Polizeiwache, fiel gegen 20:00 Uhr ein 61-jähriger Mann auf, der mit seinem Pkw zwar nicht zu schnell unterwegs war, aber dafür ohne Licht. Als die Beamten ihn kontrollierten, bemerkten sie, dass er Alkohol getrunken hatte. Es wurde eine Anzeige vorgelegt und die Weiterfahrt untersagt.
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