wS/wf. Siegen – Nach Zahlen weniger zu tun als im Jahr zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Siegen im Jahr 2011. Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist von 36 267 im Jahr 2010 auf 34 072 im Jahr 2011 zurückgegangen. Diese Zahlen legte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim und sein Vertreter Staatsanwalt Dr. Henry Roth im Rahmen einer Pressebesprechung am Dienstagvormittag vor.
Insgesamt wurde gegen 3131 (2010/3404) Personen im Jahr 2011 vor den Gerichten des Landgericht Bezirks eine Anklage erhoben. Zur Strafvollstreckung wurden bei der Staatsanwaltschaft Siegen im vergangenen Jahr 6765 Verfahren eingetragen. Hier eine Steigerung von 1094 Fällen als im Jahr zuvor.
247 Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung (2010/ 214) verurteilt. Hinzu kommen außerdem 452 (2010/ 387) Freiheitsstrafen zur Bewährung, 3113 (2010/ 2900) Verurteilungen zu Geldstrafen und -bußen und 2953 (2010/ 2170) Anordnungen zur Erzwingungshaft beziehungsweise Verurteilungen zu Ordnungsgeldern.
Insgesamt mussten von der Staatsanwaltschaft in Siegen 2011 34072 Ermittlungsverfahren bearbeitet werden. Diese Teilen sich auf in 11485 Verfahren gegen namentlich unbekannte Täter (2010/ 12706) und 21051 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter (2010/ 21832). Bußgeldverfahren wurden 2011 seitens der Staatsanwaltschaft 1536 bearbeitet. (2010/ 1729)
Eine Steigerung im Jahr 2011 gab es dennoch: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden 102 Personen in Untersuchungshaft genommen bzw. einstweilig untergebracht. Im Jahre 2010 wurden nur 70 Personen in Untersuchungshaft genommen.
Die Zahl rechtsextremer Straftaten sei im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Siegen nicht so hoch im restlichen NRW, erklärt Oberstaatsanwalt Johannes Daheim. Es sei aber auch schwierig, einzelne Taten der rechten Szene zuzuordnen. Sind keine Täter ermittelt worden gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. „Wir dürfen aber nicht spekulieren“, betont Daheim, dieses sei in Anbetracht der veränderten Medienlandschaft wichtig.
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Stellten die Jahreszahlen der Staatsanwaltschaft Siegen vor: vl. Staatsanwalt Dr. Henry Roth und Oberstaatsanwalt Johannes Daheim
Foto: Wolf Feldbusch
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