Förderung von Schulmaterialien jetzt wieder möglich

wS/ksw  –  Siegen-Wittgenstein  –  19.07.2012  —  Anträge zum 1. August müssen in den nächsten Tagen gestellt werden  —  Zurzeit genießen die Schüler in Siegen-Wittgenstein die Sommerferien. Doch zumindest ihre Eltern sollten schon mal einen Blick voraus aufs nächste Schuljahr werfen. Denn für Familien mit geringem Einkommen gibt es eine finanzielle Unterstützung von 70 Euro für die Anschaffung von Schulmaterial wie Bücher und Hefte. Wer so genannte „Hartz IV“-Leistungen oder Sozialhilfe erhält, bekommt diese 70 Euro automatisch überwiesen. Darüber hinaus können aber auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag die Förderung erhalten. Das geschieht aber nicht automatisch. Diese Familien müssen die Unterstützung für den Kauf von Schulmaterial in den nächsten Tagen im Rathaus ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, damit das Geld zum neuen Schuljahr auch ausgezahlt wird. Darauf macht der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt aufmerksam.

„Die Förderung von Schulmaterialien aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz ist für viele Familien eine wichtige Entlastung“, sagt Michael Schäfer, Fachserviceleiter Soziales beim Kreis. Durch das Gesetz, das im März 2011 in Kraft getreten ist, besteht die Möglichkeit, zweimal im Jahr Zuschüsse zu bekommen: zum 1. Februar eines Jahres in Höhe von 30 Euro und zum 1. August in Höhe von 70 Euro.

Im Frühjahr dieses Jahres haben 660 Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, Unterstützung erhalten, was schätzungsweise knapp 50 Prozent der Anspruchsberechtigten ausmacht. „Dies sind eindeutig zu wenige. Eltern sollten nicht aus falsch verstandenem Scham auf diese Unterstützung verzichten“, bekräftigt Schäfer. Er hofft und wirbt dafür, dass zum neuen Schuljahr wesentlich mehr Eltern ihren Anspruch geltend machen und so ihren Kindern eine gute Ausstattung für den Schulstart ermöglichen.

Für das Schuljahr 2012/2013 muss diese Förderung in den nächsten Tagen beantragt werden. In den Rathäusern und den Anlaufstellen des Jobcenters Siegen-Wittgenstein beraten die Mitarbeiter darüber hinaus über die sechs weiteren Unterstützungsangebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie die Förderung von Ausflügen und Klassenfahrten oder von Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen.

Erste Informationen und Anträge zu Fördermöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen auch auf der Internetseite des Kreises unter www.siegen-wittgenstein.de im Bereich Aktuelles zur Verfügung.

Bildunterzeile:

Gerade zu Beginn eines Schuljahrs werden verschiedenste neue Materialien benötigt.

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