Fehleinschätzung der WestGkA : Wird die Stadt Bad Berleburg zur Kasse gebeten?

wS/bb   Bad Berleburg  – 25.10.2012  –  Das war die Frage, die sich die Verantwortlichen in Rat und Verwaltung der Stadt Bad Berleburg im März dieses Jahres nach dem Urteilsspruch des Landgerichtes Siegen stellten und aus der auf Anraten der anwaltlichen Vertretung der Stadt Bad Berleburg mit politischer Mehrheit ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm eingeleitet wurde. Die mündliche Verhandlung fand am 24. Oktober 2012 statt.

Ausgangspunkt des Streitverfahrens ist der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Bad Berleburg und der WestGkA, einer Tochtergesellschaft der WestLB,  geschlossene Vertrag und der darauf folgende Erschließungsvertrag, um im Sinne einer aktiven kommunalen Bodenvorratspolitik attraktive Grundstücke für die nachfolgenden Generationen vorzuhalten.

Der mit dem Mandat beauftragte Rechtsanwalt Dr. Florian Schell von der Sozietät Schleifenbau & Adler in Siegen erklärt sich im Anschluss an die Verhandlung wie folgt: „Im Rahmen der Berufungsverhandlung ging es im Kern um die Frage, ob der WestGkA, die den mit der Stadt Bad Berleburg geschlossenen Vertrag außerordentlich gekündigt hatte, der allerdings lt. meiner Auslegung gar kein außerordentliches Kündigungsrecht zuzubilligen ist, aufgrund der langen Vertragslaufzeit und der Zukunftsprognosen des Erschließungsprojektes ein Festhalten an den vertraglichen Vereinbarungen zuzumuten ist. Es zeichnet sich ab, dass das Oberlandesgericht zwar die im Urteil des Landgerichtes Siegen herangezogene Begründung „Abverkauf von zwei Grundstücken“ als nicht zutreffend ansieht, allerdings der Eingabe der WestGkA zur Beendigung der Vertragssituation mit der Stadt Bad Berleburg dennoch aus den bereits ausgeführten anderen Gründen, lange Vertragslaufzeit und Zukunftsprognosen, folgen wird. Mit der schriftlichen Urteilsverkündung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Sollten sich die Befürchtungen, dass die West GkA das außerordentliche Kündigungsrecht zugesprochen bekommt, als richtig erweisen, rate ich meiner Mandantin durchaus, die Möglichkeiten einer Revision zu überprüfen.“

„Bereits gestern“, so 1. Beigeordneter und Kämmerer Jürgen Weber, „hat die Stadt Bad Berleburg die politisch Verantwortlichen über die Verhandlung am OLG informiert. Die weiteren Schritte müssen jetzt abhängig vom umfänglichen Urteil und der exakten Urteilsbegründung in enger Abstimmung mit den zuständigen Gremien eingeleitet werden.“

„Fest steht“, so Bürgermeister Bernd Fuhrmann, „sollte das Urteil wie erwartet ausfallen und wir keine Revision einleiten, dass die Stadt Bad Berleburg die Flächen im Erschließungsgebiet Sengelsberg bei der WestGkA zeitnah ablösen und in den städtischen Haushalt aufnehmen müsste. Das heißt, wir werden schnell nach umsetzbaren Lösungen einer zeitgerechten intensiven Vermarktung und Nutzung der zur Verfügung stehenden Bauflächen suchen. Der einzige jetzt erkennbare kleine positive Aspekt des Urteils wäre, die Stadt Bad Berleburg bekommt die Fäden für das Neubaugebiet wieder selbst in die Hand!“

 

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]