Olpe: Wieder aufgefundene Ausweise der Polizei oder den Meldeämtern melden

wS/po  –  Kreis Olpe  –  17.10.2012  —  Sonst gibt es Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise  —  Betroffene Bürger, die der Polizei oder einer anderen öffentlichen Stelle den Verlust oder Diebstahl ihrer Ausweispapiere gemeldet haben, sollten den Behörden auch bekannt geben, wenn sie ihre Ausweise wiedergefunden haben. Sonst kann es ihnen wie jetzt einer Attendorner Bürgerin bei der Rückreise aus Las Vegas nach Deutschland ergehen.

Bei ihrer Ankunft am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen bemerkten die Beamten der Bundespolizei, dass sich die Attendornerin mit einem Personalausweis auswies, der wegen Verlust zur Fahndung im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben war. Die Dame hatte ihren Personalausweis lange Zeit vor der Reise verloren und dies der Meldebehörde angegeben. In der Zwischenzeit fand sie ihren Personalausweis jedoch wieder und nahm ihn mit auf die Reise in die USA. Dies hatte sie den deutschen Behörden jedoch nicht mitgeteilt und wurde dann bei der Einreisekontrolle am Flughafen festgehalten. Man entließ sie dort erst, als sie den Polizeibeamten glaubhaft machen konnte, dass es ihr rechtmäßiger Ausweis war. In einem ähnlich gelagerten Fall musste ein anderer deutscher Staatsbürger eine Nacht auf einer Flughafenwache im Ausland verbringen, bis seine Identität geklärt und seine Ausreise nach Deutschland genehmigt werden konnte.

Verloren oder gestohlen gemeldete Ausweise werden im Fahndungssystem der Polizeibehörden gespeichert. Die Polizei rät daher im Falle eines Wiederauffindens der Papiere, dies den Behörden mitzuteilen, damit sie wieder aus dem System gelöscht werden und es so zu keinen Komplikationen bei einer Personenkontrolle kommt.

 

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