Rechtsstreit: 600.000 € von Eltern ausgegeben –Schwerstbehinderter klagt

wS/lg  Siegen  – 01.11.2012 – Der Kläger ist aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers bei der Geburt mehrfach schwerstbehindert. Wegen dieses Fehlers hatten die Eltern für den Kläger gegenüber dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt. Im Mai 2005 einigte man sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von 600.000 €, jeweils zur Hälfte als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Betrag wurde auf ein Konto der Eltern überwiesen.

Nunmehr nimmt der Kläger – vertreten durch seine rechtliche Betreuerin – seine Eltern auf Auszahlung des Geldes in Anspruch. Die Eltern wenden ein, von Geld unter anderem ein behindertengerechtes Wohnhaus errichtet zu haben. Der Kläger lebt mittlerweile in einer Behinderteneinrichtung. Er hält seinen Eltern entgegen, bereits bei Errichtung des behindertengerechten Hauses sei absehbar gewesen, dass er nicht auf Dauer dort wohnen werde.

Auch die übrige Vergleichssumme sei von seinen Eltern ausgegeben worden.

Termin:
Landgericht Siegen, 5. Zivilkammer
Freitag, 16.11.2012, 11.00 Uhr, Saal 126a

 

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