Kreis Siegen-Wittgenstein sucht künftige Tagesmütter und –väter

wS/si  –  KSW  –  07.12.2012  —  Infoveranstaltung am 13. Dezember im Kreishaus  —  Wer Interesse hat, als Tagesmutter oder -vater bei sich zuhause Kinder zu betreuen, kann sich jetzt wieder für entsprechende Fortbildungen beim Kreis Siegen-Wittgenstein anmelden. „Vor allem in den Städten Kreuztal und Netphen sowie für den Wittgensteiner Raum besteht noch ein Bedarf an Tagesmüttern“, erläutert Pia Cimolino, Leiterin des Fachservices Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Zur Vorbereitung auf diese Aufgabe dient eine 160-Stunden-Qualifizierung. In diesem umfassenden Kurs werden u.a. die Themen „Gesunde Ernährung“, „Aufsichtspflicht“ und „Erstkontakt zwischen Eltern, Kindern und Tagesmütter“ vermittelt. Weitere für die Aufgabe wertvolle Inhalte, wie z.B. „Erste Hilfe am Kind“ „und Methoden der Gesprächsführung“ runden das Qualifizierungsangebot ab.

„Wenn sich zusätzlich zu den bisherigen Anmeldungen genügend weitere Interessierte melden, werden wir wohnortnah eine Qualifizierung in Wittgenstein und in Siegen anbieten können“, so Cimolino.

Als Vorbereitung auf die Qualifizierung lädt der Fachservice Jugend und Familie zu einer Infoveranstaltung am Donnerstag, 13. Dezember 2012, um 14:00 Uhr, im Kreishaus, Koblenzer Straße 73, Raum 1410, rund um die Aufgaben von Tagesmüttern ein. Unabhängig davon steht Christel Jung angehenden Tagesmüttern zur Beratung und zu Fragen rund um die Qualifizierung als Ansprechpartnerin zur Verfügung, Telefon: 0271 333-1372.

Der Kreis plant ab dem 1. August nächsten Jahres 185 der dann insgesamt 1.303 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Form der Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater bereitzustellen. Der Anteil der Tagespflege beträgt dann knapp 14 Prozent. „Der übergroße Anteil der Betreuungsplätze wird in Kitas angeboten, da sowohl eine Elternbefragung im Jahr 2008 als auch die neuste Elternbefragung aus dem Frühjahr dieses Jahres zeigte, dass Eltern die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bevorzugen“, sagt Kreissozialdezernent Helmut Kneppe. „Dennoch sollten Eltern immer im Blick haben, dass die Betreuung durch eine Tagesmutter in hohem Maße familiennah und flexibel ist und gerade den Bedürfnissen von Familien mit sehr kleinen Kindern Rechnung trägt.“

Ab dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die jünger als drei Jahre sind. Aus Sicht des Gesetzgebers kann dieser Rechtsanspruch sowohl durch einen Kita-Platz wie auch durch die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater erfüllt werden.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]