Schuldunfähig? Sicherungsverfahren gegen Kurt X. wegen Totschlags am LG Siegen

wS/lg   Siegen / Kreuztal   – 09.01.2013  –  Im Januar und Februar verhandelt die 1. große Strafkammer als Schwurgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen im Sicherungsverfahren gegen Kurt X., die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Dem zur Tatzeit 73 jährigen Beschuldigten Kurt X. wird zur Last gelegt, in den Morgenstunden des 28.07.2012 im Schlafzimmer seines Hauses seine ebenfalls 73 Jahre alte Ehefrau im Streit erwürgt zu haben. Der Beschuldigte soll dabei aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig gewesen sein. Im unmittelbaren weiteren Verlauf soll der Beschuldigte versucht haben, seinen Sohn mit einem Hammer zu erschlagen.  ( wir berichteten Text, Bilder und Film )

Das Gericht wird in diesem Verfahren die Frage zu klären haben, ob der Beschuldigte bei den Taten schuldunfähig war und ob er noch heute für die Allgemeinheit gefährlich ist. In diesem Fall, kann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Die Kammer unter Vorsitz des Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Münker hat die folgenden vier Verhandlungstage geplant:

Donnerstag, den 24. Januar 2013 um 9:00 Uhr, Saal 165

Mittwoch, den 30 Januar 2013 um 9:00 Uhr, Saal 165

Freitag, den 01. Februar 2013 um 9:00 Uhr, Saal 165

Mittwoch, den 06. Februar 2013 um 13:30 Uhr – Urteilsverkündung, Saal 165

Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig untergebracht in einem psychiatrischen Krankenhaus. Pflichtverteidiger ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Schmidt aus Siegen. Wahlverteidiger ist Herr Rechtsanwalt Andreas Trode aus Iserlohn.

 

Archivfoto: wirSiegen.de

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