„Alles klar im e. V.?“

wS/ksw  –  Kreis Siegen-Wittgenstein  –  25.02.2013  —  Ehrenamtservice des Kreises informiert über das Vereinsregister und Rechte und Pflichten von Vorständen in Vereinen  —  Auch für das ehrenamtliche Engagement in Vereinen gibt es einen rechtlichen Rahmen. Gerade wer eine verantwortliche Funktion in einem Verein übernimmt, sollte diesen Rahmen kennen, um Überraschungen zu vermeiden. Deshalb lädt der Ehrenamtservice des Kreises Siegen-Wittgenstein am Donnerstag, 7. März, von 17:00 bis 20:00 Uhr zu einem Seminar unter dem Titel „Alles klar im e.V.?“ ins Kreishaus in Siegen ein.

Welche Bedeutung hat das Vereinsregister? Wie erfolgt die Eintragung des Vereins ins Register und welche Formalitäten müssen erledigt werden? Welche Vor- und Nachteile bringt die Eintragung mit sich? Welche Änderungen im Verein müssen dem Registergericht außerdem noch mitgeteilt werden? Das sind einige der Fragen, auf die Silke Biermann, Kreisrechtsdirektorin des Kreises Siegen-Wittgenstein, in diesem Seminar eingehen wird. Weitere Themen sind: Rechte und Pflichten von Vereinsvorständen – was muss dabei beachtet werden.

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitglieder von Vereinen und Gruppen in Gründung sowie neu gewählte Vorstände. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt Yvonne Partmann vom Ehrenamtservice des Kreises entgegen, Telefon: 0271 333-2310, E-Mail: ehrenamt@siegen-wittgenstein.de. Sie steht auch für Rückfragen zur Verfügung.

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