Dokumentierter Wille: Vorträge der Wilnsdorfer Senioren-Service-Stelle informierten über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

wS/wi Wilnsdorf – Ein schwerer Unfall, eine jäh eintretende Krankheit – und plötzlich ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, für sich und seine Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Hat der Betroffene nicht vorgesorgt, wissen seine Angehörigen oft nicht, wie sie in seinem Sinne handeln können. Oder es müssen die notwendigen Entscheidungen von Fremden getroffen werden. Keine schöne Vorstellung, doch dem Ernstfall kann vorgebeugt werden, indem frühzeitig Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen verfasst werden.

Jutta Schmidt, Mitarbeiterin der Wilnsdorfer Senioren-Service-Stelle kennt den Irrglauben vieler Bürger: „Die Menschen gehen davon aus, dass automatisch Familienangehörige gesundheitliche Entscheidungen treffen oder Unterschriften leisten können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist – doch das ist nicht unbedingt der Fall“, betont sie. Daher hatte sie am vorvergangenen Mittwoch zu einer Infoveranstaltung eingeladen, die sich mit den Vorsorgedokumenten beschäftigte. Kompetente Unterstützung erhielt Jutta Schmidt durch zwei fachkundige Referenten: Ulrich Feltkamp, leitender Oberarzt für Anästhesie am Kreisklinikum Siegen, und Sybille Schneider-Spies, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Rund 130 Interessierte folgten der Einladung der Senioren-Service-Stelle und fanden sich in der Wilnsdorfer Festhalle ein.

Den Anfang machte dort Sybille Schneider-Spies mit einem Vortrag über die Vorsorgevollmacht. Dieses Dokument dient dazu, eine Person des Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wie Bankgeschäfte oder die Kündigung eines Vertrages. „Stellen Sie diese Vollmacht nur absoluten Vertrauenspersonen aus“, mahnte Sybille Schneider-Spies. Möglich sei, für verschiedene Bereiche unterschiedliche Bevollmächtigte zu ernennen. Gerne informiere die Betreuungsbehörde über weitere Details und ist bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht behilflich, so Schneider-Spies. Bei Fragen könnten sich Interessierte an das kreiseigene Servicezentrum für soziale Beratung in Weidenau wenden.

Im Anschluss widmete sich Ulrich Feltkamp den Aspekten, die bei einer Patientenverfügung im Vordergrund stehen. In diesem Dokument werden Belange der medizinischen Versorgung geregelt. Feltkamp wies darauf hin, dass in der Patientenverfügung möglichst konkrete Situationen beschrieben werden sollten, mit den dann gewünschten oder zu unterlassenden Behandlungen. „Formulieren Sie aber auch ganz allgemeine Wertvorstellungen und Lebenswünsche, die Ihren Willen dokumentieren, falls die Patientenverfügung in bestimmten Fällen nicht greift“, empfahl er.

Abschließend erinnerte Jutta Schmidt daran, dass die Wilnsdorfer Senioren-Service-Stelle gerne als erster Ansprechpartner dient, wenn Fragen zu Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bestehen. Die Senioren-Service-Stelle ist im Rathaus II (Rathausstraße 9, über der Bibliothek) zu finden, erreichbar unter Tel. 02739/802-129 oder per E-Mail an j.schmidt@wilnsdorf.de

130 interessierte Wilnsdorfer folgten den Vorträgen über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

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