Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche

(wS/sw) Siegen/Wittgenstein – Ab dem kommenden Herbst müssen auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, die in durch den Kreis Siegen-Wittgenstein geförderten Angeboten und Maßnahmen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Der Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein die als öffentlicher Träger der Jugendhilfe tätig sind müss sicherstellen, dass in seinem Verantwortungsbereich keine neben- oder ehrenamtlichen tätigen Personen eingesetzt werden, die einschlägig vorbestraft sind, wie etwa wegen Sexualdelikten, Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

Der Gesetzgeber sieht erweiterte Führungszeugnisse für Tätigkeiten vor, die aufgrund der Art, dauer und Intensivität des Kontakts den Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses ermöglichen. Da die Maßnahmen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit vielfältig sind, muss differenziert geprüft werden, für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis unerlässlich ist. Der Fachservice Jugend, Familie und der Kreisjugendring wollen auch Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten, aber nicht öffentlich gefördert werden, dafür gewinnen, dass sie sich von Ehrenamtlichen die Führungszeugnisse vorlegen lassen.

Um im Detail vorzustellen, wann ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, laden der Fachservice Jugend und Familie des Kreises sowie der Kreisjugendring Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Verbänden zu drei Informationsveranstaltungen ein. Diese Veranstaltungen finden im Kulturhaus Lÿz (Aula), St.-Johann-Straße 18, in Siegen in der Zeit von 19:00 bis ca. 20:30 Uhr statt.

  • Am Montag, 23. Juni 2014, sind alle konfessionellen Träger eingeladen
  • Am Dienstag, 24. Juni, die Vereine und Verbände aus dem Sportbereich
  • Am Mittwoch, 2. Juli, die Feuerwehren und andere sonstige Träger

Sollte eine Teilnahme zum Termin des jeweiligen Vereins oder Verbandes nicht möglich sein, kann natürlich auch die Veranstaltung an einem der beiden anderen Abende besucht werden.
Das erweiterte Führungszeugnis soll einen Beitrag zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen leisten. Ebenso wichtig ist es dem Kreis als zuständigem Jugendhilfeträger, dass die Themen „Kindeswohlgefährdung“ und „sexualisierte Gewalt“ in der Qualifizierung von Ehrenamtlichen verankert werden und die Träger Konzepte zur Prävention entwickeln.

.
Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]