Bachufer von Ablagerungen freihalten – Überflutungen drohen

(wS/si) Siegen. Starkregen offenbart  auch gerade erst wieder bei uns  immer wieder die Grenzen der Leistungsfähigkeit heimischer Bäche und Flüsse. Wenn innerhalb kurzer Zeit große Regenmengen in die Gewässer strömen, ist deren Aufnahmefähigkeit schnell überschritten. Dann kommt es zu Überflutungen angrenzender Grundstücke, von Wohnhäusern, Straßen und Gewerbebetrieben.

Siegen_WappenLeider neigen immer noch viele Bachanlieger dazu, ihre Gartenabfälle, Gehölz- oder Grasschnitt an Gewässerböschungen abzulagern. Dieses Missbrauchen der Böschungen als Abfalldeponie kann in zweierlei Hinsicht fatale Folgen haben, worauf die Umweltabteilung der Stadt Siegen hinweist.

Unter den Ablagerungen stirbt die natürliche Ufervegetation ab. Dies hat zur Folge, dass beim nächsten Hochwasser der Boden ungeschützt ist und leicht abgetragen werden kann. Hierdurch werden die Böschungen instabil und es kommt verstärkt zu Uferabbrüchen, die nur mit hohem Kostenaufwand wieder repariert werden können. Zudem kann dieses Verhalten katastrophale Auswirkungen haben, wenn die Ablagerungen abgeschwemmt und zum Treibgut bei Hochwasser werden. Daraus resultierende Verstopfungen an kleinen Brücken oder Einlaufstellen in verrohrten Bachabschnitten können innerhalb weniger Minuten dazu führen, dass Gewässer über die Ufer treten und angrenzende Straßen und Gebäude überschwemmen.

Ausreichende Entfernung zum Gewässer sicherstellen

Wenn Materialien wie Kompost, Gehölzschnitt oder Brennholz zur Eigenverwertung auf dem Grundstück gelagert werden sollen, muss dies daher in ausreichender Entfernung von den Bachläufen erfolgen. Dabei sollten außerorts zehn Meter und innerorts mindestens drei Meter Abstand zur Böschungsoberkante eingehalten werden. Ein drei Meter breiter Uferrandstreifen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Abfallablagerungen ganz unzulässig. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen, wie z.B. Hausmüll in die Mülltonne, Grünabfälle in die Biotonne oder Bauschutt in Kleinmengen zum Bauschutt-Recycling.

Verstöße hiergegen können ordnungsrechtlich verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen zum Schutz der Gewässerufer enthält die Broschüre „Informationen für Bachanlieger“ der städtischen Umweltabteilung, die im Internet unter www.siegen.de kostenlos heruntergeladen werden kann.

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