Einrichtung einer "grünen" Umweltzone in Siegen

(wS/si) Siegen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Entwurf des neuen Luftreinhalteplans Siegen (Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2008) fertiggestellt. Dieser liegt nun der Stadt Siegen vor. Das Verfahren zur Planaufstellung sieht u.a. vor, dass die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen den Plan prüft und ihr Einvernehmen zu den straßenverkehrlichen Maßnahmen erteilt. Danach wird der Plan ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Siegen_WappenDer Planentwurf enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket , das im offenen Dialog und in Abstimmung mit den hauptbetroffenen Behörden, Institutionen und gewerblichen Unternehmen, wie z. B. der Stadt Siegen und den ÖPNV-Unternehmen, erarbeitet wurde und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen soll. Wichtigste Maßnahmen hierbei sind die Einrichtung einer „grünen“ Umweltzone und die Verkehrsberuhigung durch das Projekt „Siegen – zu neuen Ufern“, die für eine Schadstoffminderung dringend erforderlich sind.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat an zwei Belastungsschwerpunkten, in der Sandstraße und der Frankfurter Straße, weiterhin teilweise deutliche Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Dieser Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht wurde für die Stadt Siegen auch schon durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angemahnt, so dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes mit den jetzt vorgesehenen weiteren Maßnahmen erforderlich ist.

Stickstoffdioxid ist ein Reizgas, das bereits bei relativ niedrigen Konzentrationen zu akuten Atemwegsproblemen und Herz- und Kreislauferkrankungen führen kann. Die im Planentwurf festgelegten Maßnahmen lassen erwarten, dass bei vollständiger Maßnahmenumsetzung die bestehenden Grenzwerte für NO2 künftig eingehalten werden können.

Bereits seit dem Jahr 2009 ist in Siegen ein Luftreinhalteplan in Kraft, der auf Grundlage des § 47 BImSchG i. V. m. der damals gültigen 22. BImSchV (heute: 39. BImSchV) aufzustellen war, da der in der vorgenannten Verordnung festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Sandstraße überschritten wurde.

Die im derzeit noch gültigen Luftreinhalteplan Siegen 2008 festgelegten Maßnahmen haben nicht ausgereicht, die Luftschadstoffbelastung so weit zu senken, dass eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden konnte. Seit dem Jahr 2009 ist in der Frankfurter Straße eine weitere Messstelle des LANUV eingerichtet, die seit 2010 ebenfalls Grenzwertüberschreitungen für NO2 aufgezeichnet hat. Darüber hinaus hat die Stadt Siegen weitere Verdachtsstellen gemeldet, die in die Planungen der Umweltzone einbezogen wurden und in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Siegen enthalten sind.

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