Laubsauger schlecht für Umwelt und Gesundheit

…wenn überhaupt, dann maßvoll einsetzen!

(wS/si) Siegen. Mit dem Herbstbeginn fallen in diesen Tagen wiederreichlichBlätter von Bäumen und Sträuchern. Für viele Gartenbesitzer bedeutet das bunte Blattwerk zusätzliche Arbeit, schließlich gilt es Wege, Stellplätze und Rasenflächen davon zu befreien. Viele erleichtert sich die Arbeit mit einem Laubbläser oder einem Laubblasgerät. Bequem lassen sich damit große Laubmengen schnell bewältigen. Allerdings nicht ohne Nebeneffekte, die aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sehr bedenklich sind. Hierauf weist die Umweltabteilung der Stadt Siegen hin.

Siegen_WappenZum einen sind die Geräte mit einem Lärmpegel bis zu 115 Dezibel sehr laut. Sie belasten so nicht nur den unmittelbaren Nutzer, sondern auch die angrenzenden Nachbarn. Werden Laubsauger und Co. in Gärten eingesetzt, entstehen zudem erhebliche Gefahren für die Natur. Auf der Bodenoberfläche und in Laubschichten leben Kleintiere, die beim Aufsaugen immense Schäden davontragen.

Die Experten der städtischen Umweltabteilung weisen darauf hin, dass z.B. Laubsauger mit einer Luftgeschwindigkeit bis zu 220 Kilometer pro Stunde organisches Material vom Boden absaugen und häckseln oder wegblasen. Dies bedeutet für viele Bodenorganismen wie Schnecken, Tausendfüßler, Spinnen, Käfer oder Jungfrösche den sicheren Tod.

Alternative: Laubhaufen oder Kompost

Als Alternative zum Laubsaugen wird empfohlen, das Laub unter Gehölzen, Hecken oder auf Beeten liegen zu lassen. „Wer Laubhaufen unter Hecken und Büschen anlegt, spart nicht nur Dünger und Entsorgungsaufwand“, erklärt Dr. Bernhard Kraft, Leiter der Umweltabteilung der Stadt Siegen. „Die aufgehäuften Blätter bieten Spitzmäusen, Igeln, Kröten oder Marienkäfern ein willkommenes Winterquartier.“ Eine andere Möglichkeit wäre, ein Hügelbeet anzulegen und so das Falllaubzu kompostieren.

Wer dennoch nicht auf ein Laubsaug- oder Laubblasgerät verzichten will, sollte zumindest darauf achten, ein lärmarmes Modell zu benutzen. Für alle übrigen Geräte gelten zeitliche Nutzungseinschränkungen in Wohnbereichen. Ihr Einsatz ist dort an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt und an Werktagen lediglich in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr möglich.

Weitere Informationen zu Laubsaugern und -bläsern enthält ein Faltblatt, das auf den Informationsständern in den städtischen Rathäusern ausliegt oder direkt bei der Umweltabteilung telefonisch unter (0271) 404-3214 angefordert werden kann.

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