Stadt Kreuztal informiert über Kanalnetzüberprüfungen in Ferndorf

(wS/kr) Kreuztal 12.02.2016 | Die Stadt Kreuztal ist gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich 5 % des insgesamt ca. 250 km umfassenden Kanalnetzes auf den baulichen Zustand zu kontrollieren und dabei ermittelte Schäden zu sanieren.

Aufgrund dieser Vorgaben wird die Kanalisation derzeit in Ferndorf – nördlich und südlich der B508 – im Bereich zwischen der „Schlehdornstraße“ und der Straße „Zur Brüche“, sowie zwischender Straße „Ligno Park“ und der Straße „Aherhammer“, zunächst gereinigt und anschließend mittels TV-Befahrung auf Beschädigungen untersucht.

Wappen_Logo_KreuztalDurchfahren werden neben den Hauptkanalleitungen auch die jeweiligen städtischen Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze. Um sämtliche Rohrleitungen und Abwasserschächte in diesem Bereich kontrollieren zu können, müssen die Mitarbeiter der beauftragten Firma Kuchem GmbH auch private Grundstücke betreten. Hierfür bittet die Stadtverwaltung vorab um das Verständnis der betroffenen Anlieger. Kosten entstehen den Anwohnern für diese Maßnahme selbstverständlich nicht.

In Einzelfällen kann es sowohl während der Spülarbeiten, als auch während der TV-Befahrung zu leichten Verkehrsbehinderungen in den betroffenen Straßen kommen, auch hierfür wird um Verständnis gebeten.

Weitere Informationen erhalten Bürger über die Info-Hotline der Stadt Kreuztal, die jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr unter der Rufnummer 02732/51-380 zu erreichen ist.

Als zusätzlicher Service wird allen betroffenen Anliegern angeboten, die privaten Abwasserleitungen zur Grundstücksentwässerung im Rahmen dieser Maßnahme kostengünstig mit untersuchen zu lassen.

Eine Verpflichtung zur Prüfung privater Abwasserleitungen besteht durch das geänderte Landeswassergesetz nicht, jedoch empfehlen die Experten die Untersuchung insbesondere älterer Entwässerungsanlagen.
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