Jahresmeldung wichtig für die Rente

(wS/red) Bad Berleburg 31.03.2017 | Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, also auch geringfügig Beschäftigte, sollten bis spätestens Ende April 2017 von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung über den im Jahr 2016 erzielten Bruttoverdienst erhalten. Fehler in einer solchen Meldung können große Auswirkungen haben und im Rentenalter zu geringeren Einkünften führen. Arbeitnehmer sollten diesen Rentenversicherungsnachweis also sorgfältig prüfen und eventuelle Fehler melden. Hierauf weist Holger Homrighausen vom Bürger- und Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg hin (Telefon: 02751/923-268), bei dem auch jederzeit Beratungstermine rund um das Thema Rente vereinbart werden können.


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