(wS/red) Siegen 09.04.2017 | Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente hat für große Diskussionen gesorgt. Der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein hält das Urteil nach wie vor für die falsche Entscheidung: „Unsere Apotheken leisten sehr gute und wichtige Arbeit und sichern nicht nur die flächendeckende Versorgung, sondern gewährleisten außerdem eine kompetente Beratung durch ausgebildetes Personal. All dies wird durch das EuGH-Urteil gefährdet.“ Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil Anbieter aus anderen europäischen Ländern von der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente freigestellt und so für einen massiven Wettbewerbsnachteil für lokale Apotheken gesorgt.
Ausländische Versandhändler können den Kunden Rabatte auf Medikamente geben, die Apotheker bei uns nicht geben dürfen, da die Rabatte vertragsmäßig den Krankenkassen und damit den Beitragszahlern zustehen. Das verzerrt den Wettbewerb und gefährdet Apotheken vor Ort. „Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Bürger den Versandhandel auch für Medikamente nutzen. Durch das Urteil haben ausländische Versandapotheken allerdings einen Freibrief bekommen, sich nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten zu müssen. Vor dieser Wettbewerbsverzerrung müssen wir unsere heimischen Apotheken und vor allem die Krankenkassenbeitragszahler schützen. Ob die Kartenaktion der Versandapotheke DocMorris für eine inhaltliche Debatte hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Mit der Maßnahme hat das niederländische Unternehmen die Patienten eher für die eigenen Geschäftsinteressen ausgenutzt“, so Volkmar Klein weiter.
Als Maßnahme auf das EuGH-Urteil hat Gesundheitsminister Gröhe geplant den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten. Nach Beratungen im Kabinett wurden diese Pläne auf die kommende Legislaturperiode verschoben. „Ich halte es nach wie vor für sehr wichtig, dass wir dieses Thema angehen. Dies ist vor allem im Sinne der Patienten, denn selbst der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass die Qualität der Apotheken vor Ort um einiges höher ist als die der Versandhändler. Für mich ist es ein wichtiges Anliegen gute Apotheken überall im Kreis ortsnah zu erhalten“, so Volkmar Klein abschließend.
Foto: privat
.
Anzeige/Werbung – Jetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier