Neue Angebote auf den Friedhöfen im Hilchenbacher Stadtgebiet

(wS/red) Hilchenbach 12.10.2017 | Im Stadtgebiet von Hilchenbach befinden sich zurzeit 12 Friedhöfe in Trägerschaft der Stadt Hilchenbach. Davon werden alle von der Stadtverwaltung selbst betrieben ‑ bis auf einen. Dort bietet die Firma RuheForst GmbH Urnenbeisetzungen in der natürlichen Umgebung eines Hilchenbacher Waldgebietes an.

Hilchenbach bietet zahlreiche Alternativen für Bestattungen

Auf den traditionellen 11 städtischen Friedhöfen sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Dabei bietet die Stadt Hilchenbach unterschiedliche Formen an. Im Einzelnen kann je nach Friedhof zwischen Reihengrabstätten, Reihengrabstätten als Wiesengräber, anonymen Grabstätten für Erdbestattungen, Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnengrabstätten als Wiesengräber, anonymen Grabstätten für Urnenbestattungen, Urnenparkbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Hilchenbach bis hin zur Verstreuung der Totenasche, die aber nur auf dem Friedhof in Dahlbruch möglich ist, gewählt werden.

Im letzten Jahr sind auf den Hilchenbacher Friedhöfen insgesamt 128 Beisetzungen durchgeführt worden. Davon sind 60 als Sargbestattung erfolgt und 68 als Urnenbestattung.

Informationsveranstaltung auf dem Friedhof in Dahlbruch am 20. Oktober (Foto: Stadt Hilchenbach)

Seit dem 1. Januar 2017 neu im Angebot der Bestattungsarten sind Wiesenwahlgrabstätten und Urneneinzelgräber. Wiesenwahlgrabstätten sind eine Kombination aus den vorhandenen Grabarten Wahlgrab und Wiesengrab für Erdbestattungen. Urneneinzelgräber sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die schon zu Lebzeiten erworben werden können und denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen werden kann.

Das Angebot der pflegefreien Grabstätten ist also erweitert worden und wird von den Bürgerinnen und Bürger rege nachgefragt. Die Stadt Hilchenbach trägt bereits seit einiger Zeit durch ein entsprechendes Angebot an Bestattungsarten dazu bei. Insgesamt wurden 68 Beisetzungen in 2016 in solchen Grabstätten durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Wiesengräber und anonymen Grabstätten unterscheiden sich von den traditionellen Grabarten wie Reihengrab, Wahlgrab und Urnenwahlgrab insofern, dass dort keine Grabgestaltung durch die Angehörigen möglich ist und die Pflege der Grabfläche durch die Stadt Hilchenbach gegen Berechnung einer Gebühr durchgeführt wird. Bei den anonymen Gräbern findet keine namentliche Kennzeichnung statt. Dagegen ist bei den Wiesengräbern eine Namensplatte in der Größe von 50 cm x 40 cm, die bodengleich einzulassen ist, zulässig. Seit diesem Jahr gibt es bei dieser Grabart auch die Möglichkeit, stehende oder schräggestellte Grabmale aufzubringen. Auf Wiesengräbern sind Grabmale zu errichten, die flach auf dem Boden, parallel zur jeweiligen Neigung der Graboberfläche, aufliegen und eine Größe von 80 x 60 cm nicht übersteigen. Die Schrift ist einzumeißeln. Erlaubt sind auch schräggestellte oder stehende Grabmale, deren Höhe 42 cm nicht übersteigt und die auf einer 8 cm hohen Sockelplatte in der Größe 60 x 40 cm befestigt werden. Bei letzteren ist eine Unterlage (Kissen) aus Naturstein oder Kunststein herzustellen, die eine Größe von 80 x 60 cm nicht übersteigen darf. Im Abstand von 10 cm zur Außenkante des liegenden Grabmals oder des Kissens dürfen keine Gegenstände montiert werden. Durch die sogenannte Mähkante wird eine Beeinträchtigung beim Mähen verhindert.

Eine Besonderheit besteht, wie schon erwähnt, auf dem Friedhof Dahlbruch mit der Möglichkeit, die Beisetzung durch Verstreuung der Totenasche durchzuführen. Diese Bestattungsform muss die oder der Verstorbene allerdings durch eine schriftliche Verfügung von Todeswegen bestimmt haben. Vor der Beisetzung ist diese Bestimmung der städtischen Friedhofsverwaltung im Original vorzulegen.

Aus Gründen eingeschränkter Friedhofsflächen oder (noch) nicht vorhandener Nachfrage werden nicht alle zuvor genannten Arten von Grabstätten auf jedem Friedhof angeboten. Grabfelder für Reihen-, Wiesen-, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sind überall vorhanden. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung ist derzeit nur auf den Friedhöfen in Dahlbruch, Hilchenbach (nur als Urnengrab) und Müsen gegeben.

Für die Abhaltung der Trauerfeiern bietet die Stadt Hilchenbach auf den meisten Friedhöfen Friedhofskapellen an. Diese stehen in den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch, Helberhausen, Hilchenbach, Müsen und Vormwald zur Verfügung. In den Orten Grund, Lützel, Oechelhausen und Ruckersfeld werden die Dorfgemeinschaftshäuser für diesen Zweck genutzt.

Gebühren decken nicht die Kosten

Für die Nutzung der Friedhöfe und die Benutzung der für die Beisetzungen vorgesehenen Einrichtungen muss die Stadtverwaltung Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erheben, die jedoch nicht die volle Kostendeckung für den Betrieb der Anlagen erreichen. Die für eine Beisetzung anfallende Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelbeträgen zusammen und richtet sich nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen. In der Regel sind dies Kosten für die Grabüberlassung, die Grabherrichtung, die Nutzung der Friedhofskapelle und Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Grabpflegegebühr für Wiesengräber und anonyme Grabstätten. So reichen die Gesamtgebühren zurzeit von 1.571,40 Euro bis zu 7.552,60 Euro. Im Einzelnen kostet ein anonymes Urnengrab 1.571,40 Euro und ein Urnenwahlgrab 1.600,00 Euro sowie ein Reihengrab 2.700,00 Euro; für Wiesengräber und anonyme Erdgräber sind jeweils 4.211,30 Euro und für Urnenwiesengräber 1.885,60 Euro zu zahlen; für ein Doppelwahlgrab belaufen sich die Kosten auf 4.530,00 Euro. Für die Urnenbestattung als Parkbestattung fallen 1.885,60 Euro zuzüglich 320,00 € für die Stele und die Namenstafel an. Für die beiden neuen Grabarten gilt: Wiesenwahlgrabstätten kosten 7.552,60 Euro und das Urneneinzelgrab 1.500,00 Euro.

Die Friedhofsgebührensatzung enthält seit dem 1. März 2011 unter anderem eine neue Regelung bezüglich der Einebnung von Grabstätten. Bisher waren diese immer gebührenfrei. Nun sind die Einebnungen, die vor Ablauf der jeweiligen Grabruhezeit beantragt und durchgeführt werden, gebührenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen für jedes Jahr der Restruhezeit 35,00 Euro.

Neuauflage des Leitfadens

Ausführliche Informationen zu den Themen, Grabarten, Grabgestaltung und Gebühren sind in der aktuell überarbeiteten Broschüre „Leitfaden für Bestattungen in Hilchenbach“ zu finden.

Die im Juli 2017 erschiene Neuauflage haben der zuständigen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung Josef Buchen und der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Jörg Heiner Stein erstellt. Die Gestaltung und Zusammenstellung der Broschüre übernahm erneut Alina von Germeten.

Erhältlich ist der aktuelle Leitfaden für Bestattungen im Rathaus bei Josef Buchen, Raum 309. Dieser steht auch gerne für ein Gespräch zu diesem schwierigen Thema zur Verfügung. Erreichbar ist Josef Buchen unter der Telefonnummer 02733/288-253 oder per E-Mail an j.buchen@hilchenbach.de

Außerdem ist der Leitfaden im Internetauftritt der Stadt Hilchenbach, unter dem Suchbegriff „Friedhofsbroschüre“, als Download-Datei zu finden.

Informationsveranstaltung auf dem Friedhof in Dahlbruch am 20. Oktober

Die Friedhöfe der Stadt Hilchenbach bieten für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten. Das Angebot für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen reicht vom Einzelgrab über das Wiesengrab und die anonyme Grabstelle bis zum mehrstelligen Wahlgrab. Die Stadt Hilchenbach möchte hierüber informieren und Interessierte in die gemeinsame Friedhofskultur mitnehmen. Nach den erfolgreichen Informationsveranstaltungen in den beiden vergangenen Jahren lädt die Stadt Hilchenbach auch in 2017 wieder zu einem Termin vor Ort ein und zwar für Freitag, den 20. Oktober, von 9.00 bis 12.00 Uhr auf den Friedhof in Dahlbruch, Schillerstraße.

In dieser Zeit werden Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes über verschiedene Friedhofsthemen wie Grabpflege oder Bestattungsarten und deren Unterschiede informieren. Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung sind sehr willkommen.

Falls Interesse am Besuch dieser Informationsveranstaltung besteht und damit die Stadtverwaltung das Besucheraufkommen abschätzen kann, gibt es die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus, Josef Buchen, unter der Telefonnummer 02733 288-253 oder per E-Mail an j.buchen@hilchenbach.de.

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