Siegener Bündnis sagt Nein! zum neuen Polizeigesetz in NRW

(wS/red) Siegen 12.09.2018 | Offenes Siegener Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz Siegen“ plant Aufklärung der BürgerInnen und Unterstützung der GegnerInnen des neuen Polizeigesetzes in NRW

„Freiheit stirbt mit Sicherheit“ ist der Titel der am Mittwoch, den 19.09.2018 um 19:00h geplanten Veranstaltung im ehemaligen Reformhaus Bach (Universität Siegen, Raum AH-B002, Herrengarten 3 in Siegen) . Der Vortrag von Nico Bischoff (Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen) verspricht Einblicke in die massive Verschärfung des von der schwarz-gelben Landesregierung geplanten Polizeigesetzes. Kern der Neuerung ist die Einführung des Rechtsbegriffs „drohende Gefahr“, der es der Polizei ermöglicht bis zu einem Monat Freiheitsentzug, Telekommunikationsüberwachung, Aufenthalts- und Kontaktverbote und vieles mehr durchzusetzen – und dies ohne Schuldnachweis oder konkreten Tatverdacht.

Eine weitere Veranstaltung am Mittwoch, den 26.09.2018 um19:00 Uhr, ebenfalls in der Universität Siegen im Herrengarten, mit einem Vortrag von Christian Mertens (Rechtsanwalt, Mitglied des NRW-weiten Bündnisses „Nein zum neuen Polizeigesetz“) und nachfolgender Diskussion beschäftigt sich mit den „Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes“. Die Verschärfung wird nicht die Sicherheit erhöhen, sondern grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung aushebeln. Kämpfe für bessere Arbeitsbedingungen, Kundgebungen für den Frieden und andere Resistenzen gegen gesellschaftliche Missstände sind von dem neuen Polizeigesetz bedroht.

Nachdem Anfang Juli in Düsseldorf knapp 20.000 Menschen für ihre Grundrechte auf die Straße gegangen sind, und Datenschützer neben Rechtsanwälten, Fußballfans, Politikern, Umweltschützern und vielen mehr Seite an Seite standen, hat sich das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz Siegen“ im gleichen Monat aus Einzelpersonen und Mitgliedern verschiedener Organisationen und Vereinen gegründet und fühlt sich dem Artikel 20 des Grundgesetzes , insbesondere Absatz 4, verpflichtet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Das Bündnis freut sich auf interessierte Teilnehmer der Veranstaltungen, lebhafte Diskussionen und weitere aktive Verbündete.

 

Symbolfoto: Thorben Wengert / pixelio.de

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