Hilchenbach: Hinweise zum Winterdienst

(wS/red) Hilchenbach 28.01.2019 | Hinweise zum Winterdienst

Für die Kinder sehr erfreulich und für alle schön anzusehen, birgt die bevorstehende Winterzeit aber auch Gefahren. Vor allem durch die lange Dunkelheit und oft schlechte Witterungs- und Sichtverhältnisse am Tage sind Fußgänger/innen nur sehr schlecht zu erkennen. Das und auch vereiste und verschneite Fahrbahnen erfordern von allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Auf die winterlichen Straßenverhältnisse hat sich der Baubetriebshof der Stadt Hilchenbach bestens vorbereitet. Auf 136 km Strecke muss er den Winterdienst steuern und durchführen. Diese sind in 15 Bezirke aufgeteilt, welche vom Baubetriebshof mit 18 eigenen Mitarbeitern und mit Unterstützung von 2 Unternehmern betreut werden.

Für die Durchführung des Winterdienstes kann der Baubetriebshof insgesamt 210 t Streusalz in Silos lagern (100 t im Mühlenweg, 60 t in Dahlbruch und 50 t in Lützel). Durchschnittlich werden in Hilchenbach etwa 550 Tonnen Salz pro Saison verbraucht.

Außerdem sind im gesamten Stadtgebiet 80 Streukästen mit Streusplitt aufgestellt, um im Notfall die Straßen griffig zu machen. Diese können von den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gerne genutzt werden.

Je nach Wetterlage sind bei Winterdiensteinsätzen 10 Mitarbeiter damit beschäftigt Gehwege und Straßen von Schnee und Eis freizuhalten.

Der Einsatzleiter startet um 2:30 Uhr nachts mit der Streckenkontrolle und alarmiert die Kollegen, so dass diese um 4:00 Uhr ihren Einsatz beginnen können. Dieser frühe Beginn ist notwendig, um bis zur Hauptverkehrszeit alle Schulwege sowie Steilstücke und verkehrsreichen Strecken begeh- und befahrbar zu machen. Wenn es erforderlich ist, werden nachmittags diese Strecken nochmals abgefahren.

Die Durchführung des Winterdienstes richtet sich nach den Dringlichkeitsstufen der Streubezirke, wonach gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen höchste Priorität besitzen. Insofern bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig und gleich schnell geräumt werden kann. Damit die Fahrer ihre gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit einhalten können, müssen sie ihre Arbeit um etwa 16:30 Uhr größtenteils unterbrechen.

Aber nicht nur dann, auch ansonsten bittet der für die Organisation des Winterdienstes zuständige Baubetriebshofleiter Till Söhler (E-Mail t.soehler@hilchenbach.de, Telefon 02733/896516) um Unterstützung der Bevölkerung: „Damit wir unsere Aufgaben erledigen können, benötigen die Räumfahrzeuge und nicht zuletzt auch Rettungsfahrzeuge eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m. Daher ist es sehr hilfreich, wenn in allen Straßen möglichst nur auf einer Seite geparkt wird. Diese Rücksicht kommt auch den Fußgängerinnen und Fußgängern zu Gute, denn sie können gefahrloser gehen, weil sie nicht immer wieder wegen wechselseitig parkender Fahrzeuge auf die Straße ausweichen müssen.“

Wichtig ist auch zu beachten, dass Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen, da dieses Verhalten zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer/innen führt.

Bei größeren Schneemengen werden die Straßen erheblich eingeengt, so dass Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Der Räumdienst wird daher dort, wo es erforderlich ist, den Schnee auch auf den Gehweg schieben.

Sollte dies nicht ausreichen, wird die Stadt Hilchenbach außerdem folgende Straßen als Einbahnstraßen ausschildern:

Unteres Marktfeld/Oberes Marktfeld

Regelung ab Parkdeck „Gerber Park“ nur bergauf und Abfahrt über Oberes Marktfeld

An der Sang

Vom Beginn ab der Hilchenbacher Straße ganz durch bis In der Hasselsbach

Siedlung

Die Siedlung ist bereits ein Rundweg. Sie wird dann links herum ausgeschildert.

Bergstraße/Waldstraße in Dahlbruch

Die Bergstraße hoch und die Waldstraße herunter

St. Friedrichs-Weg/Stahlbergstraße im ehemaligen Ferienhausgebiet Müsen

Den St. Friedrichs-Weg hinauf und die Stahlbergstraße herunter

Auf der Burg/In den Kämpen in Grund

Über die Jung-Stilling Straße in die Straße Auf der Burg übergehend in die Straße In den Kämpen.

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen ist die Beschilderung unbedingt zu beachten. Die Ausweisung wird so lange beibehalten, bis ein Begegnungsverkehr wieder möglich ist.

Bürgermeister Holger Menzel wünscht sich von der Bevölkerung eine gute Zusammenarbeit mit den städtischen Einsatzkräften, denn diese sind, genauso wie die Bürgerinnen und Bürger, im Winter in besonderem Maß gefordert und werden sicherlich ihr Bestes geben, ohne dass jeder Wunsch zur Schneeräumung erfüllt werden kann.

Was müssen und was können die Bürgerinnen und Bürger für einen reibungslosen Winterdienst tun?

Das Wichtigste vorweg: Damit es für Fußgänger/innen und Autofahrer/innen nicht zu gefährlichen Rutschpartien kommt, ist die Mithilfe unbedingt notwendig. Für diese Unterstützung durch die Bevölkerung gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Hilchenbach ergeben:

Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Dabei sind die Geh- und kombinierten Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa 1 m, einschließlich notwendiger Zugänge zu den angrenzenden Anliegergrundstücken von Schnee frei zu machen und frei zu halten.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, am Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Die Einläufe zu Entwässerungsanlagen, die Hydranten, die Löschwasserentnahmestellen, die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen und die jeweils dazugehörigen Hinweisschilder sind stets gut sichtbar schneefrei zu halten.

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen müssen die Gehwege so von Schnee frei gehalten und bei Glätte bestreut werden, dass diese Bereiche auch möglichst gefahrlos erreicht und verlassen werden können.

An gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel bei Treppen, Brückenauf- oder -abgängen, Rampen und auf starken Gefäll- oder Steigungsstrecken, bittet die Stadtverwaltung, den Winterdienst besonders sorgfältig auszuführen.

Häufig nachgefragt ist auch folgender Hinweis: Schrammbords müssen wegen ihrer geringen Breite nicht geräumt werden, da sie nicht speziell den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege und Zugänge zu bestreuen. Dabei haben die Bürger/innen darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht durch die verwendeten Streumittel angegriffen werden.

Nicht nur beim Parken, sondern auch beim Bereitstellen der Abfalltonnen zur Entleerung und der gelben Säcke zur Abholung ist darauf zu achten, dass die Räumfahrzeuge auf Straßen und vor allem auf Rad- und Gehwegen nicht behindert werden.

Dass die Einhaltung dieser Bestimmungen leichter gesagt ist als getan, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst.

Umso wichtiger ist, die Aufgaben möglichst gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme anzugehen.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Nachbarschaftshilfe wichtig!

Ganz im Sinne der Initiative „Miteinander – Füreinander“ setzt Bürgermeister Holger Menzel auch in diesem Jahr wieder auf Nachbarschaftshilfe: „Insbesondere einige ältere Menschen sind gerade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen.“

Einige Helfer/innen, insbesondere im Rahmen der Taschengeldbörse, stehen der städtischen Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement Gudrun Roth grundsätzlich zur Verfügung. Wer also Hilfe beim Winterdienst benötigt oder selbst unabhängig von bisher schon üblicher nachbarschaftlicher Unterstützung bereit ist, im Rahmen der Initiative „Miteinander – Füreinander“ Mitmenschen beim Schneeräumen zu helfen, kann sich gerne an Gudrun Roth, E-Mail ehrenamt@hilchenbach.de oder Telefon 02733/288-229, wenden.

Wichtig ist, sich frühzeitig zu melden, damit die Beauftragte für bürgerschaftliches Engagement die Unterstützung rechtzeitig organisieren kann, bevor der erste Schnee fällt. Die Hilfe der Taschengeldbörse ist unter Beachtung der Schulzeiten in Anspruch zu nehmen.

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