Neue Benutzungs- und Gebührenordnung in der Stadtbibliothek Siegen

(wS/red) Siegen 05.02.2019 Attraktiv (nicht nur) für Familien

Am 1. Februar 2019 ist die neue Benutzungs- und Gebührenordnung in der Stadtbibliothek Siegen in Kraft getreten – und bringt einige Neuerungen für die Bibliothekskundinnen und -kunden mit sich. „Die neue Benutzungsordnung macht das Angebot der Stadtbibliothek noch attraktiver, besonders für Familien“, sagt Frank Wiederhold, neuer Leiter der Stadtbibliothek Siegen. Zum 1. Januar 2019 hat der Diplom-Bibliothekar, der seit 2009 bei der Stadtbibliothek Siegen beschäftigt ist, die Leitung der Einrichtung im KrönchenCenter übernommen.

Familienkarte neu im Angebot

„Auf vielfachen Wunsch der Kundinnen und Kunden führen wir jetzt die Familienkarte ein“, sagt Frank Wiederhold. Mit der Familienkarte können alle unter der gleichen Adresse gemeldeten Familienmitglieder die Angebote der Stadtbibliothek für eine Jahrespauschale von 25 Euro nutzen. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Bibliotheksausweis, mit dem das gesamte Angebot zugänglich ist – inklusive „Onleihe24“ zur Ausleihe elektronischer Medien sowie elektronischer Fachlexika und Schülerduden.

Die weiteren Benutzungsgebühren bleiben unverändert: Der Jahresausweis für Erwachsene ist für 16 Euro erhältlich, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können die Angebote der Stadtbibliothek kostenlos nutzen. Für erwachsene Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende gilt ein ermäßigter Preis von acht Euro pro Jahr. Auch die kostenlose Bibliotheksnutzung für Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte (JuLeiCa) und Siegener Ausweis bleibt bestehen.

Kostenlose Internetnutzung an den Computerarbeitsplätzen

Ab dem 1. Februar entfallen die Gebühren für die Nutzung des Internetzugangs an den PC-Arbeitsplätzen. Außerdem ist das bereits kostenlos angebotene W-LAN jetzt mit verbesserter Geschwindigkeit und ohne die Eingabe von Anmeldedaten nutzbar.

Anpassung der Überziehungsgebühr

Die Mahngebühren bei überschrittener Ausleihzeit wurden neu gestaffelt: So steigt beispielsweise die Überziehungsgebühr in der ersten Woche pro Medieneinheit von 50 Cent auf einen Euro. Die weiteren Mahngebühren wurden ebenfalls angepasst: Pro weiterer Woche werden jeweils zwei Euro pro nicht zurückgegebenem Medium berechnet, hinzu kommen Portokosten und Bearbeitungsgebühren. „Wir erhoffen uns durch die Anpassung der Überziehungsgebühren, dass mehr entliehene Medien rechtzeitig zurückgegeben werden und damit für die Bibliothekskundinnen und -kunden, die auf die Medien warten, schneller verfügbar sind“, sagt Frank Wiederhold.

„Kulanztag“

Eine weitere Neuerung ist der „Kulanztag“: Am ersten Tag nach dem Rückgabetermin werden noch keine Überziehungsgebühren fällig, diese sind erst ab dem zweiten Verspätungstag zu zahlen.

Um die Ausleihfristen im Blick zu behalten und die Säumnisgebühren gänzlich zu vermeiden, empfiehlt die Stadtbibliothek die kostenlose Android-App „Web Opac“ (Drittanbieter). „Sie ermöglicht den Zugriff auf das eigene Nutzerkonto und enthält unter anderem eine Funktion, die an die Rückgabe erinnert. Wie weit im Voraus die Erinnerung angezeigt wird, kann man selbst einstellen“, erklärt Frank Wiederhold.

Die vollständige aktualisierte Benutzungsordnung ist auf der Homepage der Stadt Siegen unter www.siegen.de/stadtbibliothek in der Rubrik „Kunde werden“ abrufbar und ist in gedruckter Form in der Stadtbibliothek erhältlich.

Frank Wiederhold, neuer Leiter der Stadtbibliothek, stellt die neue Benutzungs- und Gebührenordnung vor. (Foto: Stadt Siegen)

Anzeige/Werbung
Jetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]