Wisent-Artenschutzprojekt soll in neu abgegrenztem Gebiet fortgesetzt werden

(wS/red) Siegen 27.03.2019 | Übergangslösung greifbar: Koordinierungsgruppe tagte gemeinsam mit Ministerin Ursula Heinen-Esser in Siegen und verständigt sich auf einen gemeinsamen Weg

Gemeinsame Information

-des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,

-der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und Hochsauerlandkreis,

-des Vereins Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.,

-der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer und

-des Waldbauernverbandes NRW.

Wichtige Mitwirkende in der Koordinierungsgruppe (v.l. Heinrich Barkmeyer (Wald u. Holz NRW), Bürgermeister Fuhrmann (Trägerverein), Landrat Dr. Schneider (HSK), Ministerin Heinen-Esser, Jochen König (Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer), Landrat Müller (SI), Landrat Beckehoff (OE), Freiherr Heeremann (WBV NRW)

Die seit dem Jahr 2013 laufende Freisetzungsphase im Artenschutzprojekt zur Auswilderung von Wisenten im Rothaargebirge soll für die nächsten drei bis fünf Jahre in einem neu abgegrenztem Projektgebiet im Hochsauerlandkreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein fortgesetzt werden.

Darauf verständigte sich die in dem Projekt eingerichtete Koordinierungsgruppe, die heute unter dem Vorsitz von Andreas Müller, Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, in Siegen zusammen gekommen war.

Eingebracht hatte den Vorschlag die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Ursula Heinen-Esser, die heute an den Beratungen der Koordinierungsgruppe teilnahm. Es war das Ergebnis verschiedener Vorabstimmungen, das auf umfassende Zustimmung stieß und dessen Umsetzung in den nächsten Wochen durch die beteiligten Behörden und Dienststellen des Landes und der beteiligten Kreise unter Einbeziehung des Trägervereins vorbereitet werden soll.

Auch die Landräte des Hochsauerlandkreises, Dr. Karl Schneider, und des Kreises Olpe, Frank Beckehoff, stimmten dieser Lösung für eine notwendige Übergangsphase ausdrücklich zu. Überhaupt war das heutige Treffen gekennzeichnet durch eine große Kompromissbereitschaft aller Beteiligten, gemeinsam eine Übergangslösung zur Befriedung der aktuellen Situation zu finden.

Konkret hatte Ministerin Heinen-Esser angeboten und vorgeschlagen, das Projektgebiet zukünftig im Wesentlichen auf im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen liegende Staatswaldflächen zu verlagern. Im Kreis Siegen-Wittgenstein sollen zukünftig Flächen in einem Bereich zwischen Rothaarkamm und dem zu Beginn des Projektes eingerichteten Auswilderungsgeheges in der Nähe des Forsthauses Homrighausen zwischen Bad Berleburg und Kühhude begrenzt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Flächen im Eigentum der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer, die diesen Lösungsansatz positiv begleitet.

Das gesamte Projektgebiet würde dann zukünftig eine Fläche von rund 1.500 Hektar umfassen. Daneben sollen die Wisente mit geeigneten Maßnahmen dazu gebracht werden, ihr Streifgebiet zukünftig auf das neue Projektgebiet zu beschränken. Dazu gehören z.B. eine Verstärkung von Lenkungsfütterungen, insbesondere aber auch eine für andere Wildarten durchlässige Einfassung des Gebietes, dessen Freizeit- und Erholungswert nicht verloren gehen soll. Die Führung der Wander- und Erholungswege, die durch das zukünftige Projektgebiet führen und zu denen u.a. auch der populäre Rothaarsteig und der WaldSkulpturenWeg gehört, soll nicht verändert werden. Es soll ganz bewusst erreicht werden, dass das Artenschutzprojekt neben der Wisent-Wildnis am Rothaarsteig für Naturliebhaber auch hier erlebbar bleibt.

Die Koordinierungsgruppe will damit eine Befriedung der schon seit langem andauernden Konflikte rund um das Projekt erreichen. In der heutigen Sitzung haben sowohl der Trägerverein mit seinem Vorsitzenden Bernd Fuhrmann an der Spitze und die betroffenen Waldbauern, für die u.a. Philipp Freiherr Heeremann als Landesvorsitzender des Waldbauernverbandes teilnahm, der jetzt angedachten Übergangslösung zugestimmt und als guten Ansatz bewertet, um die nächsten Schritte im Artenschutzprojekt in Ruhe und mit aller Ausgewogenheit und Offenheit prüfen und vorbereiten zu können.

Als Grundlage für die langfristigen Planungen und Entscheidungen will die Koordinierungsgruppe weiterhin das mit dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium bereits im vergangenen Jahr verabredete unabhängige Gutachten zu den bisherigen Erkenntnissen der Freisetzungsphase erarbeiten lassen, um dann über die Zukunft des Projektes entscheiden zu können.

Es sei wichtig, mit der jetzt angestrebten Übergangslösung die für die Erarbeitung eines ausgewogenen und alle Aspekte berücksichtigenden Gutachtens notwendige Zeit und Ruhe gewinnen zu können, betonten Ministerin Heinen-Esser und Landrat Müller und appellierten an alle Beteiligten, diese neue Phase der Beruhigung auch zu leben und alle Möglichkeiten zu nutzen, die Zukunft des Artenschutzprojektes gemeinsam zum Erfolg zu führen.

Das Ministerium und der dann zukünftig flächenmäßig stark betroffene Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, der u.a. mit seinem stellvertretenden Leiter Heinrich Barkmeyer vertreten war, sicherten ebenso wie die betroffenen Kreise zu, alles daran zu setzen, die Übergangslösung noch in 2019 Wirklichkeit werden zu lassen, was eine wichtige Botschaft für die betroffenen Waldbesitzer ist. Von diesen, so machte Freiherr Heeremann deutlich, werde aber auch erwartet, dass bis dahin trotzdem alles Mögliche, z.B. in Form von Ablenkungsfütterungen, dafür getan werde, die Wisentherde im bisherigen Projektgebiet zu halten um Schäden für die Waldbestände soweit wie möglich zu vermeiden.

Das in der Koordinierungsgruppe ebenfalls vertretene Bundesamt für Naturschutz und auch der Trägerverein betonten die besondere Bedeutung des für den Artenschutz in Europa beispielhaften Projektes, aber auch die artenschutzrechtlichen Aspekte und Konflikte, die in dem anstehenden Gutachten abzuarbeiten wären. Die jetzt anstehende Übergangsphase in einem deutlich verkleinerten, der Größe der Herde aber noch angemessenen Projektgebiet sei nur vertretbar, wenn alle Beteiligten zu gegebener Zeit die Ergebnisse des Gutachtens unvoreingenommen bewerten und dann entscheiden würden.

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