Potsdam: Die Vorwürfe bezüglich einer Abschiebung vom August 2018 sind haltlos.

(wS/ots) Potsdam/BRD 10.05.2019 | Klarstellung des Bundespolizeipräsidiums

Derzeit kursieren in einigen Medien Meldungen über eine angeblich unangemessene Behandlung eines Rückzuführenden durch die Bundespolizei während einer Abschiebung auf dem Luftweg im August 2018. Demnach wird den die Abschiebung begleitenden Bundespolizeibeamten vorgeworfen, dem Mann Atembeschwerden bereitet und Druck auf seinen Genitalbereich ausgeübt zu haben.

Diesbezüglich stellt das Bundespolizeipräsidium klar:

Die erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend. Richtig ist, dass Beamte der Bundespolizei einem Rückzuführenden während der Maßnahme einen Kopf- und Beißschutz aufsetzen und die Beine fesseln mussten, damit dieser sich nicht selbst verletzt. Dabei haben die Beamten durchgehend darauf geachtet, dass die Atemwege des Rückzuführenden frei sind.

Ein Griff gegen den Hals sowie Griffe bzw. Drücke gegen die Genitalien des Rückzuführenden fanden nicht statt. Der Flug wurde unter anderem durch einen FRONTEX-Mitarbeiter begleitet. Auch dessen Bericht ist zu entnehmen, dass die Vorhalte unzutreffend sind.

Foto: Bundespolizeipräsidium Potsdam

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