Kreuztal: Invema e.V. verleiht zum neunten Mal den Inklusionspreis „HIN- & WEGgucker“

(wS/red) Kreuztal 02.10.2019 | AKTION Guck ma´ – Inklusion beginnt im Kopf

Aufzuzeigen, dass „Inklusion“ (die selbstverständliche Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) noch lange nicht Realität geworden ist, es aber gleichzeitig gute Beispiele dafür gibt, wie Inklusion im „normalen Leben“ funktionieren kann – das will der Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal mit seiner Aktion „Guck ma´“ und der Verleihung des jährlichen Inklusionspreises deutlich machen.
Bereits zum neunten Mal rief der Verein, der sich seit 1993 für die Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen im Kreis Siegen-Wittgenstein einsetzt, die Öffentlichkeit dazu auf, Vorschläge für den „HIN- und WEG-gucker 2019“ zu machen.

Unter dem Motto „Guck ma´ – Inklusion beginnt im Kopf“ zeichnet der Verein Personen, Gruppen, Organisationen, Betriebe, Behörden oder Geschäfte dafür aus, sich entweder für die Inklusion (Teilhabe) von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt zu haben oder eben – im Gegenteil – Inklusion bewusst behindert, Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und Teilhabe blockiert zu haben bzw. zu blockieren. Im ersten Fall wird die auserwählte Person bzw. die auserwählte Organisation, Behörde oder Firma mit dem „HINgucker“ ausgezeichnet, im zweiten Fall mit dem „WEGgucker“.
20 bis 30 Vorschläge gingen auch in diesem Jahr wieder sowohl für den „HIN-gucker“ als auch für den „WEG-gucker 2019“ von Seiten der Bevölkerung ein. Insbesondere Menschen mit Behinderung selbst und ihre Angehörigen nutzen die Aktion, ihrem Ärger Luft zu machen – aber auch um zu loben!

Der Vorstand des Vereines INVEMA entschied sich nach Durchsicht der Vorschläge dazu, den „WEG-gucker 2019“ – sicherlich ungewöhnlich aber dennoch berechtigterweise – der Bundesregierung Deutschland zu verleihen für ein Menschenrechts-verletzendes Lohn-System im Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen, welches Teilhabe und Teilnahme am normalen, öffentlichen Leben verhindert!

„Bundesweit gehen Menschen mit Behinderung, die in einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ arbeiten, trotz einer Vollzeitstelle mit durchschnittlich 180,- € Lohn monatlich nach Hause und sind damit von Beginn an auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen! Der Mindest-Grundlohn im Monat beträgt 80,- €! Sie sind die einzige Personengruppe in Deutschland, für die der Mindestlohn nicht zählt!“, so der Geschäftsführer Stephan Lück in seiner Ansprache im Rahmen der Preisverleihung. „Aber damit nicht genug: Sie müssen sich durch den Verkauf ihrer Arbeitsleistung ihren eigenen Lohn erarbeiten – ohne Zuschüsse von außen – und müssen darüber hinaus aus ihrem Lohn auch noch den Lohn derer mitfinanzieren, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine Arbeitsleistung erbringen können, jedoch ebenso einen Anspruch auf den o.g. Grundlohn haben!“
Lück fragte die Anwesenden, wie sie sich wohl fühlen würden, wenn Sie Vollzeit arbeiten gingen aber trotzdem Sozialhilfeempfänger wären und fasste dieses aus seiner Sicht unwürdige System folgendermaßen zusammen: „Man gründet eine Firma, in der ausschließlich Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, macht ihren „Taschengeld-Lohn“ ausschließlich abhängig von ihrer eigenen Arbeitsleistung und verpflichtet sie dann noch, von ihrem „Taschengeld-Lohn“ den Lohn derer mitzufinanzieren, die aufgrund ihrer schweren Beeinträchtigung keine Arbeitsleistung erbringen können! Solch ein System – welches der Gesetzgeber seit Jahrzehnten nicht nur billigt sondern gesetzlich so verankert hat – hat mit Menschenwürde und Gleichberechtigung nichts zu tun! Inklusion und Teilhabe am „normalen“ Leben in der Gesellschaft sind so nicht möglich!“

Bei der Verleihung auf der Bühne anwesend 1. INVEMA-Vorsitzende Christiane Münker 2. INVEMA-Geschäftsführer Stephan Lück 3. Vertreter des HINgucker-Preisträgers, der Firma „SWF – Siegener Werkzeug- und Härtetechnik“, die beiden Geschäftsführer „Herr Langer und Herr Schleidgen“ und der „Bereichsleiter Technik“, Herr Vöpel

Der Vorstand des Vereines INVEMA war der Meinung, dass der Gesetzgeber, der „nach außen hin“ Teilhabe und Inklusion fördern möchte, für dieses System den WEGgucker 2019 verdient hat und hofft, dass viele bundesweite Aktionen bald dazu führen würden, dass sich der Gesetzgeber an dieser Stelle besinnt und Änderungen beschließt!

Der „HIN-gucker 2019“ wurde an die Firma „SWF – Siegener Werkzeug- und Härtetechnik“ verliehen.
Die beiden Geschäftsführer der Firma, Herr Dipl.-Ing. Benjamin Langer und Svend Schleidgen, die zusammen mit ihrem „Bereichsleiter Technik“, Herrn Nils Vöpel nahmen den Preis freudestrahlend und stolz entgegen.
Die Firma, die erst in diesem Jahr ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern konnte, habe sich laut Aussage der 1. Vorsitzenden des Vereines INVEMA, Frau Christiane Münker, besonders vorbildlich für die Teilhabe und Inklusion von Menschen von Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt.
Münker: „Sie erhalten heute den „HIN-gucker 2019“ von uns, weil sie bereits 2 ehemalige Beschäftigte der „Werkstatt für Behinderte“ nach einer gewissen Zeit des Kennenlernens und der Einarbeitung in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse übernommen haben! Ein weiterer – ehemaliger Werkstatt-Mitarbeiter – befindet sich auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz der Werkstatt in Ihrer Firma!“

Die Vorsitzende hob in ihrer Laudatio hervor, dass das Faszinierende für den Vorstand des Vereines gewesen sei, zu sehen, dass der Fokus der Firma SWF auf den Ressourcen und Fähigkeiten der Mitarbeiter liegt und nicht – wie das ja oft der Fall sei – die Beeinträchtigungen und Defizite im Vordergrund stünden!
Münker: „Wir finden, dass der Weg aus der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt bei Ihnen vorbildlich beschritten wurde – im Sinne eines Vorbildes für andere Arbeitgeber! Sie zeigen, Menschen mit Beeinträchtigungen können in ganz normalen Betrieben integriert werden und Sie zeigen auch, dass Sie nicht nur die Menschen integrieren möchten sondern ihre Arbeitsleistung auch wertschätzen, indem Sie sie sozialversicherungspflichtig einstellen und tariflich entlohnen!“
Auch Stephan Lück gratulierte und bedankte sich bei den Geschäftsführern für dieses vorbildliche Engagement und schlug vor: „Stellen Sie Ihre Trophäe am besten im Eingangsbereich Ihrer Firma auf, damit Ihre Kunden und vor allem andere Firmeninhaber darauf aufmerksam werden und Ihrem guten Beispiel nachfolgen!“
Die „Aktion GUCK MA´“ wurde übrigens auch in diesem Jahr wieder von der Aktion Mensch gefördert.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]