Einschränkung Publikumsverkehr Justizzentrum Siegen – sofern Sitzungen stattfinden bleibt die Sitzungsöffentlichkeit unberührt

Ab Mittwoch, den 18. März 2020 wird der Publikumsverkehr für das Justizzentrum Siegen beschränkt. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Ausbreitung des Coronavirus minimiert wird.

Der Zutritt der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude wird nur in dringenden Angelegenheiten sowie zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen eine Ladungerfolgt ist, gewährt. Eingaben und Anträge sind nach Möglichkeit schriftlich einzureichen. Dies kann neben der Übermittlung per Post oder Telefax auch über den Hausbriefkasten erfolgen. Persönliche Vorsprachen in unaufschiebbaren Angelegenheiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
möglich.
Sitzungen bzw. Anhörungen werden durchgeführt, sofern sie keinen Aufschub dulden. Dies gilt grundsätzlich für Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, länger andauernde Strafverhandlungen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten.

Sofern Sitzungen stattfinden bleibt die Sitzungsöffentlichkeit unberührt.
Die Kantine ist seit heute geschlossen.

Foto: wirSiegen.de

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