Maskenpflicht und Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende

(wS/red) Bad Berleburg 27.04.2020 | Mit der neuen Verordnung des Landes NRW sind auch Gottesdienste ab dem 1. Mai grundsätzlich wieder erlaubt.

Details und Vordrucke für Bescheinigungen sind auf www.bad-berleburg.de online.

Seit dem heutigen Montag, 27. April, haben auch Alleinerziehende einen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder. Voraussetzung hierfür ist, dass sie entweder erwerbstätig sind oder im Rahmen einer Schul- bzw. Hochschulausbildung vor einer Abschlussprüfung stehen. Ebenso wie Erwerbstätige, deren Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber erklärt wird, müssen auch Alleinerziehende bestätigen, dass keine private Betreuung verantwortungsvoll – nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts – organisiert werden kann. Die Bescheinigungen für Alleinerziehende hat die Stadt Bad Berleburg auf ihrer Internetseite online gestellt.

Dort ist auch die neue Coronaschutzverordnung zu finden, die ab heute gilt. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind dazu verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken, mit einer genähten Alltagsmaske oder alternativ einem Schal bzw. Tuch.

Ein kurzer Überblick hierzu:

· Wo gilt die Maskenpflicht?

o beim Einkaufen (auch z.B. beim Abholen von Speisen in gastronomischen Betrieben)

o in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerken und Dienstleistern

o bei Handwerks- / Dienstleistungen, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

o in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens

o im öffentlichen Personenverkehr

· Ab welchem Alter gilt die Pflicht?

Kinder, die zur Schule gehen, müssen eine Maske tragen. Somit gilt die Pflicht in der Regel ab sechs Jahren.

· Wer muss keine Maske tragen?

Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Menschen, die aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung nicht das nötige Einsichtsvermögen haben. Außerdem sind Bus- und TaxifahrerInnen von der Pflicht ausgenommen. Auch z.B. KassiererInnen können darauf verzichten, wenn sie durch eine Plexiglasscheibe von anderen Menschen getrennt sind.

· Wie ist es mit der Maskenpflicht im Auto?

Im Auto darf grundsätzlich keine Maske getragen werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrlehrer und Fahrschüler, weil sie den nötigen Abstand im Auto nicht einhalten können.

Grundsätzlich gilt, dass das Tragen einer Maske überall dort empfohlen wird, wo der Mindestabstand aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht eingehalten werden kann.

Eine weitere Neuregelung betrifft die Religionsgemeinschaften: Ab dem 1. Mai sind Gottesdienste grundsätzlich wieder gestattet, wenn entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften umgesetzt sind. Entsprechende Konzepte sollen die Religionsgemeinschaften selbst erarbeiten. Die Stadt Bad Berleburg steht wie bei allem anderen gerne beratend zur Verfügung.

Ein Hinweis zur Müllabfuhr ist im Rathaus eingegangen: Das Unternehmen SUEZ hat mitgeteilt, dass es aufgrund der derzeitigen Situation zu Engpässen kommt. Es kann daher immer sein, dass die Gelbe Tonne ein bis zwei Tage später abgeholt wird.

 

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