Aktion der Solo-Selbstständigen in Siegen

(wS/red) Siegen 17.06.2020 | Coronahilfe: Solo-Selbstständige fordern Nachbesserung

Mit einer symbolischen Foto-Aktion auf dem Bahnhofsvorplatz in Siegen haben fünf Solo-Selbstständige auf Ihre derzeitige Situation aufmerksam gemacht. Die Initiative ging von den Freien und Selbstständigen im ver.di-Bezirk Südwestfalen aus.

Die Teilnehmenden aus den Bereichen Weiterbildung, Erwachsenenförderung und Medien kritisierten die bisherigen NRW-Corona-Hilfsangebote von Bund und Land. Die Hilfen gingen völlig an der beruflichen Situation von Solo-Selbstständigen vorbei.

„Von den gewährten 9.000 Euro des Landes NRW darf ich gerade einmal 2.000 Euro für meinen Lebensunterhalt verwenden. 2.000 Euro für drei Monate sind ein Witz“, beklagte ein Teilnehmer lautstark die derzeitige Regelung. Genauso geht es Bildungsarbeiter Harald Afholderbach von der ver.di-Bezirkskommission der Selbstständigen, dem mit der Corona-Kontaktsperre alle Aufträge weggebrochen sind.

Zum Hintergrund: Solo-Selbstständige können, unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu 9.000 Euro an Hilfsgeldern beantragen. Dieses Geld dient aber nur zur Abdeckung der fixen Betriebskosten wie etwa Miete für einen Laden oder ein Büro. Diese fallen bei SoloSelbstständigen aber so gut wie gar nicht an. Ihre Betriebsmittel sind Kreativität, Wissen, Rechercheleistung und Bildung, alles Dinge, die keinen reinen Sachwert besitzen.

Symbolische Protestaktion von ver.di-Südwestfalen gegen unzureichende Coronahilfe: Die dreiköpfige Bezirkskommission der Solo-Selbstständigen und Geschäftsführer Jürgen Weiskirch, unterstützt von weiteren Betroffenen. Foto: Peter Schneider

Selbst kreative Ideen, um den eigenen Betrieb am Laufen zu halten, können über die Hilfsgelder nicht bestritten werden. „Wenn ein frei tätiger Musiklehrer seine Kurse aufgrund der Pandemie-Situation online abhalten möchte, kann er die notwendigen Anschaffungen wie Kamera, Software oder Laptop nicht von den 9.000 Euro bezahlen“, brachte Bärbel Röben, Sprecherin der ver.di-Bezirkskommission, eine der Absurditäten der gewährten NRW-Landeshilfe auf den Punkt.

Aufgrund der starken Einschränkungen bei der Corona-Hilfe bleibt vielen Solo-Selbstständigen daher nur die Möglichkeit, Hartz 4 zu beantragen. „Während ein Unternehmen wie die Lufthansa mit etwa 135.000 Beschäftigten ein Hilfspaket von neun Milliarden Euro vom Staat gewährt bekommt, werden die etwa 2,2 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland zum staatlichen Bittsteller degradiert“, beschwerte sich Lars Lubienetzki, Mitglied der ver.di-Bezirkskommission der Freien und Selbstständigen in Südwestfalen.

Ver.di setzt sich daher dafür ein, bei den Hilfsmaßnahmen deutlich nachzusteuern. Im gerade von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpaket ist zwar eine Überbrückungshilfe bis Ende August vorgesehen, aber wieder darf sie nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für fixe Betriebskosten verwendet werden. In Großbritannien sind SoloSelbstständige dagegen sozial genauso abgesichert wie Festangestellte und bekommen 80 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt. In Deutschland haben nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW bereits 60 Prozent aller Selbstständigen durch die Coronakrise Einkommensverluste, die mehr als dreimal so hoch sind wie die von Angestellten. ver.di fordert deshalb für Solo-Selbstständige eine Corona-Hilfe, die ähnlich wie das Kurzarbeitergeld, den Lebensunterhalt sichert.

Weitere Informationen: https://suedwestfalen.verdi.de

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