„Warnung vor Kanalhaien“

(wS/red) Kreuztal 19.10.2020 | Stadt Kreuztal warnt vor „Kanalhaien“ – Dichtigkeitsprüfung ist keine Pflicht!

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Kreuztal darauf hin, dass im Stadtgebiet die sogenannten „Kanalhaie“ wieder Ihre Dienste rund um das Thema Dichtigkeitsprüfung und Kanalbefahrung der Abwasserleitungen anbieten.

Häufig melden sich die Firmen telefonisch bei den Bürgern und bieten eine vermeintlich kos-tengünstige Untersuchung der Hausanschlussleitungen in Bezug auf die Dichtigkeitsprüfung an. Leider sind die Ergebnisse der Untersuchung in den meisten Fällen mangelhaft und alles andere als kostengünstig.

Die Stadt Kreuztal rät, sich zu sämtlichen Arbeiten ein schriftliches Angebot sowie den Sach-kundenachweis und die Freistellungsbescheinigung vorlegen zu lassen und keinesfalls eine mündliche Beauftragung an der Haustür oder am Telefon zu tätigen. Hilfreich ist vor Ab-schluss eines Auftrages die Einholung eines Vergleichsangebotes. Seriöse Firmen legen die o.g. Unterlagen gerne vor und drängen Sie nicht zur schnellen Beauftragung der Arbeiten.

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage muss eine TV-Befahrung bzw. Dichtigkeitsprüfung nur dann von privaten Hauseigentümern durchgeführt werden, wenn die Entwässerungsan-lage neu errichtet wird oder eine bestehende Hausentwässerung in erheblichem Umfang erneuert wird.

Es besteht zurzeit keine Pflicht zur Überprüfung der bestehenden Hausanschlussleitungen.

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