(wS/red) Siegen-Wittgenstein 10.12.2020 | Landkreistag fordert „CoronaAppPlus“
Landrat Andreas Müller ist neuer Zweiter Vizepräsident des Landkreistages NRW. Die Landkreisversammlung hat jetzt in ihrer konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl das Präsidium des Landkreistages NRW neu gewählt.
Die Delegierten der 31 nordrhein-westfälischen Kreise haben Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) einstimmig in seinem Amt als Präsident des Landkreistages NRW bestätigt. Die Delegierten wählten zudem die zwei Vizepräsidenten neu – ebenfalls mit einstimmigen Ergebnissen: Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf) übernahm das Amt des Ersten Vizepräsidenten. Er wird damit Nachfolger vom bisherigen Landrat des Kreises Wesel, Dr. Ansgar Müller. Als Zweiter Vizepräsident folgt Andreas Müller (Kreis Siegen-Wittgenstein) dem ehemaligen Landrat des Kreises Olpe, Frank Beckehoff.
„Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, welch wichtige Funktionen die Kreise im Gesamtstaatlichen Gefüge übernehmen“, macht Andreas Müller deutlich: „Bei der Bekämpfung der Pandemie sind die Gesundheitsämter der Kreise der Dreh- und Angelpunkt. Hier haben die Kreise in den vergangen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie flexibel und leistungsfähig sie sind“, unterstreicht Müller. Deshalb ist es ihm besonders wichtig als Mitglied des Präsidiums des Landkreistages NRW die Interessen der Kreise gegenüber Land und Bund mit Nachdruck zu vertreten: „Rund 11 Millionen Menschen leben in den 31 Kreisen unseres Landes. Das sind 60 Prozent der Menschen in NRW. Zuweilen hat man aber den Eindruck, dass die großen Städte an Rhein und Ruhr mit ihren Anliegen leichter Gehör bei der Landesregierung finden. Dabei leben dort unter dem Strich weniger Menschen als in den ländlichen Räumen. Deshalb möchte ich als Vizepräsident des Landkreistages mit dazu beitragen, dass die Stimme der Kreise in Düsseldorf deutlich vernommen wird“, so Müller.
Eine erste Forderung hat der Landkreistag in seiner jüngsten Sitzung bereits verabschiedet: Die Kreise fordern, die Corona-WarnApp zu einer „CoronaAppPlus“ auszubauen. Als zusätzliche Funktionen sind demnach denkbar: Mitteilungen über konkrete Risikobegegnungen unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Ort, aber auch Informationen über die Corona-Lage am jeweiligen Standort und über die jeweils geltenden Schutzvorschriften.
„So können die Gesundheitsämter entlastet werden, indem etwa die Nutzer freiwillig der Übertragung weiterer persönlicher Daten zustimmen können – wie man das auch bei anderen Anwendungen auf dem Handy macht“, erläutert Andreas Müller: „Angesichts der erheblichen Einschränkungen von Grundrechten durch die Pandemiebekämpfung ist eine intensivere Abwägung dieser Grundrechte und geschützten Rechtsgüter mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung erforderlich. Dieses genießt keinen geringeren, aber auch keinen höheren Schutz als vergleichbare andere Grundrechte“, unterstreicht Müller.
Damit das ganze am Ende auch ein Erfolg wird, schlägt der Landkreistag NRW ein Anreizsystem vor: Wer mehr Daten preisgibt, soll konkrete Vorteile genießen, etwa Zugang zu ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und oder zur Gastronomie.
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