3G-Regel für Anmeldungen der Schulanfänger

(wS/Si) Siegen 23.09.2021 | Ab Montag, 27. September: – „3G“-Regel für Anmeldung der Schulanfänger

Ab Montag, 27. September, beginnt die Anmeldung für die Schulanfänger an den städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2022/23. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte aus der Stadt Siegen können ihre schulpflichtig werdenden Kinder bis Freitag, 1. Oktober, in der gewünschten Grundschule anmelden. Dafür sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis der Erziehungsberechtigten, der Anmeldeschein, der Schüleraufnahmebogen und der Vordruck zur Erklärung der Sorgeberechtigung/Vollmacht notwendig.

Die städtische Schulverwaltung weist darauf hin, dass die Eltern bzw. Kinder über sechs Jahre für die Anmeldung in der Schule laut geltender Corona-Betreuungsverordnung immunisiert sein müssen. Es gilt deshalb der Nachweis der „3G“-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt, denn sie sind ohne Corona-Testnachweis getesteten Personen gleichgestellt. Verpflichtend ist außerdem das Tragen einer medizinischen Schutzmaske.

Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Die Schulverwaltung bittet darum, die Anmeldezeiten, die den Eltern in dem Einladungsschreiben der jeweiligen Grundschule mitgeteilt wurden, unbedingt einzuhalten.

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