Neujahrskonzert der Philharmonie Südwestfalen in Wilnsdorf findet nicht statt

(wS/red) Wilnsdorf 23.12.2021 | Nach reiflichen Überlegungen und unter Berücksichtigung der sich momentan verbreitenden neuen Virusvariante hat sich die Gemeinde Wilnsdorf dazu entschieden, das für Samstag, 8 Januar 2022, geplante Neujahrskonzert der Philharmonie Südwestfalen abzusagen.

Rückerstattung der Eintrittskarten

Bürgerinnen und Bürger, die eine der Eintrittskarten im Rahmen der kulturellen Abo-Reihe erworben haben, werden in den nächsten Tagen schriftlich über die Rückerstattung informiert. Wer Karten im Einzelverkauf erworben hat (ohne Abschluss eines Abonnements) kann diese ab sofort an die Gemeinde Wilnsdorf zurücksenden, um den Eintrittspreis erstattet zu bekommen. Dazu benötigt der Fachdienst Kultur – neben der Originaleintrittskarte – natürlich die Bankverbindung und bestenfalls auch eine Telefonnummer für Rückfragen beim Karteninhaber. Eintrittskarte sowie Bank- und Kontaktdaten können per Post an die Gemeinde Wilnsdorf geschickt werden, z.H. Frau Renate Killing, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf. Alternativ kann der Umschlag auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werfen.

Die Rückerstattung wird auch noch in einigen Wochen möglich sein, auch über den Tag der eigentlichen Veranstaltung hinaus (8. Januar 2022). Bei Fragen gibt der Fachdienst Kultur gerne Auskunft, telefonisch unter 02739/802-234.

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