Mehr Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Hilchenbach

(wS/hi) Hilchenbach 09.03.2022 | Bei dem Wort „Barrierefreiheit“ denken Menschen als erstes an Rampen und Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Menschen. Ab und an gibt es auch Hinweisschilder in Brailleschrift für Sehbehinderte, aber Hinweise auf Kommunikationsanlagen für Hörgeschädigte, die sucht man vergeblich.

Gemäß dem Zitat von Immanuel Kant: „Nicht sehen, trennt von den Dingen – nicht hören, von den Menschen.“ Das sagt alles! Ohne gute Kommunikation, zieht der Mensch sich zurück und vereinsamt. Das muss nicht sein!

Erfreulicherweise konnte aus Stiftungsmitteln der Johann-und-Anna-Reuter-Gedächtnis-stiftung eine mobile induktive Höranlage Ende des Jahres 2021 beschafft werden. Damit wird Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hilchenbach mit einer Hörschädigung wieder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Eine induktive Höranlage unterstützt schwerhörige Menschen beim Zuhören in Situationen mit vielen Nebengeräuschen, wie zum Beispiel bei Vorträgen oder Besprechungen. Dabei werden mittels eines elektromagnetischen Rings die Funkwellen mit der Sprache direkt ins Hörgerät übermittelt. Hörgeräteträgerinnen und -träger, Trägerinnen und Träger mit Cochlea-Implantat, aber auch Menschen mit leichter beziehungsweise beginnender Schwerhörigkeit, die noch kein Hörgerät tragen, erhalten damit eine klare und deutliche Sprachwiedergabe, störende Nebengeräusche wie Rascheln, Stühle rücken, Husten und so weiter werden ausgeblendet.

Die mobile induktive Höranlage wird gerne auch ausgeliehen!

Vereine, Selbsthilfegruppen, Kirchen und kirchliche Gemeinschaften oder auch andere Organisationen und Institutionen in Hilchenbach können sich die induktive Höranlage bei Bedarf kostenlos ausleihen.

Derzeit können maximal zehn Zuhörerinnen und Zuhörer die Anlage gleichzeitig nutzen. Sie besteht aus einem drahtlosen Handmikrofon für die Sprecherin oder den Sprecher sowie Empfängerkästchen (Taschenempfänger), die die Hörgeräteträgerinnen und -träger während des Vortrages bei sich tragen und Hörschleifen, die sie sich um den Hals hängen. Die eigenen Hörgeräte müssen jeweils auf die „T-Spule“ umgestellt werden. Eine Einweisung zur Bedienung der einzelnen Geräteteile erfolgt bei Abholung.

Auch Menschen ohne Hörgerät können durch den Anschluss eines Kopfhörers an den Taschenempfänger von den Vorzügen der Anlage profitieren.

Auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach sind die genauen Leihbedingungen und der Leihvertrag unter dem Link www.hilchenbach.de/Menschen/Menschen-mit-Behinderung/Aktuelles-und-Angebote/  zu dem weiterführenden Thema „Mobile Induktive Höranlage“ zu finden.

Verwaltet wird die Anlage bei der Stadt Hilchenbach vom Fachdienst Bildung, Generationen und Sport. Dort kann die Anlage bei der Behindertenbeauftragten Gudrun Roth, Telefon 02733/288-229, E-Mail g.roth@hilchenbach.de ausgeliehen werden.

Mobile Höranlage Foto: Stadt Hilchenbach

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