Neuerungen des Förderprogramms „Dorferneuerung“

(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 28.12.2022 | Förderprogramm der Stadt Siegen: Künftig Anträge aus allen Stadtteilen möglich

Mit dem Förderprogramm „Dorferneuerung“ verfolgt die Stadt seit vielen Jahren das Ziel, Initiativen zur Erhaltung ortsbildprägender, historischer Bauten und der dörflichen Strukturen zu unterstützen. Darunter fallen beispielsweise Arbeiten an alten Backhäusern, Schulen und Scheunen. Dafür stehen im Haushalt jährlich 50.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Aus „Dorferneuerung“ wird „Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz“ – Das Förderprogramm läuft künftig nicht nur unter neuem Namen, sondern wurde auch durch folgende Neuerungen angepasst:

Das Fördergebiet wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Eine Ausnahme bildet dabei der Geltungsbereich der Städtebaufördermaßnahme „Rund um den Siegberg“, wo Dach- und Fassadensanierungen (inklusive Fenster und Türen) von Privatpersonen nicht gefördert werden. Geplant ist jedoch, Mitte des Jahres das „Fassadenprogramm“ erneut aufzulegen, sodass hier andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Nicht mehr lange warten: Der Prozess der Abwicklung von Antragstellung über Genehmigung bis zur Auszahlung der Fördermittel wurde vereinfacht und beschleunigt.

Künftig können Anträge vom 1. Januar bis 30. September des Jahres gestellt und zeitnah geprüft und bewilligt werden. Bis zur Genehmigung des Haushaltes erfolgt eine vorbehaltliche Genehmigung der Förderanträge. Ist der Haushalt mit den entsprechenden Fördermitteln genehmigt, kann nach Antragstellung und positiver Prüfung zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden.

Die maximale Fördersumme für Privatpersonen wurde von 2.000 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Maßnahmen von Vereinen können nach wie vor mit maximal 10.000 Euro Förderung bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme für Maßnahmen an Außenanlagen beträgt 1.000 Euro.

Die Voraussetzung für eine Förderung ist die Einstufung des Gebäudes, beziehungsweise des Umfeldes als historisch und/oder ortsbildprägend. Für denkmalgeschützte Objekte ist geplant, ein eigenes Förderprogramm seitens der Stadt zu installieren, sodass hier die speziellen Rahmenbedingungen bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten stärker berücksichtigt werden können.

Anträge auf Förderung von Sanierungsarbeiten an ortsbildprägenden und historischen Gebäuden können ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt vornehmlich digital über das Service-Portal der Stadt Siegen unter https://serviceportal.siegen.de.

Bei Rückfragen können sich Antragstellerinnen und Antragsteller auch an die zuständigen Sachbearbeitenden der Verwaltung, Katinka Bätzing (k.baetzing@siegen.de, Telefon: (0271) 404-2522) oder Lisa Peter (l.peter@siegen.de, Telefon: (0271) 404-2536). Weitere Informationen sind außerdem unter www.siegen.de/dorfentwicklung erhältlich.

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