Bad Berleburg: Keine Frage bleibt offen – Wichtige Infos zur Windkraft geliefert

(wS/red) Bad Berleburg 22.06.2023 | Die Energiewende in der Stadt der Dörfer ist eine Gemeinschaftsaufgabe. „Wir wollen dieses Projekt gemeinsam mit allen Menschen in unserer Stadt der Dörfer gestalten und umsetzen. Mit unserer aktiven Planung wollen wir dabei Windkraft-Wildwuchs verhindern“, erklärte Bernd Fuhrmann.

Der Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg verdeutlichte damit in der Aula des Johannes-Althusius-Gymnasiums (JAG) in Bad Berleburg noch einmal, um was es geht: die kommunale Planungshoheit erhalten – soweit dies im Rahmen der Bundes- und Landesgesetzgebung möglich ist. „Wir wollen unsere Windkraftplanung im Sinne der Menschen vor Ort vorantreiben – und wir wollen die Energiewende ganzheitlich gestalten. Die Energiewende ist wichtig für uns alle“, konstatierte Bernd Fuhrmann.

Konkret geht es dabei um einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit für alle Menschen und zugleich auch Unternehmen in der Stadt der Dörfer: „Wir haben die Betroffenheit jeder einzelnen unserer 23 Ortschaften berücksichtigt – wichtig war uns, dass dabei alle gleichermaßen betrachtet werden.

“ Zugleich will die Stadt Bad Berleburg Ausgleiche in Natur- und Artenschutz für erforderliche Eingriffe im Naturhaushalt schaffen. Und: „Unsere Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen vom Ausbau der Windenergie und der Energiewende insgesamt profitieren“, erklärte der Bürgermeister.

Bürgermeister Bernd Fuhrmann, Fachplaner Uwe Meyer und Fachanwalt Dr. Martin Schröder (v.l.) informierten gemeinsam mit dem 1. Beigeordneten Volker Sonneborn umfassend über die Windkraft-Planungen der Stadt Bad Berleburg. Foto: Stadt Bad Berleburg

Wie genau, erläuterte Volker Sonneborn én detail den gut 50 Gästen in der JAG-Aula. „Als ausgezeichnete global-nachhaltige Kommune NRW ist es wichtig, parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien konkrete Maßnahmen im Natur- und Artenschutz umzusetzen, um etwa erforderliche Versiegelungen adäquat auszugleichen. Außerdem sollen unsere Bürgerinnen und Bürger an jeder entstehenden Windenergieanlage merklich profitieren“, betonte der 1. Beigeordnete der Stadt Bad Berleburg. Will heißen: Vergünstigter „Unser BLB-Strom“ ist bereits jetzt für alle Haushalte in der Stadt der Dörfer verfügbar und ist ab dem Anschluss der ersten Windenergieanlage noch einmal deutlich günstiger erhältlich – dann mit einer Ersparnis für einen Durchschnittshaushalt von mindestens 250 Euro bei einem Jahresverbrauch von rund 4000 kWh, gemessen an den marktüblichen Preisen (weitere Informationen im Internet unter www.westfalenwind.de/strom-kaufen/unsere-tarife-2/blb/). Zudem sind von Projektieren zugesagt finanzielle Beiträge nach Paragraph 6 EEG sowie in eine Stiftung zur Förderung der Nachhaltigkeitsstrategie, in einer Größenordnung von rund 50.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr. In gleicher Höhe fließt Gewerbesteuer pro Windrad und Jahr in die kommunale Kasse. Zudem sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig direkt an Windenergieanlagen beteiligen können – bereits ab 500 Euro.

Professionell und zugleich unterhaltsam moderiert von Steffi Müsse, blieb an diesem Abend keine Frage unbeantwortet. Auch nicht, als es um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planungen vor Ort ging. Diese erläuterten Fachanwalt Dr. Martin Schröder sowie Fachplaner Uwe Meyer detailliert und sachlich. Mit der FNP-Planung erhält die Stadt Bad Berleburg die kommunalen Möglichkeiten zur Planung und Steuerung im gesetzlichen Rahmen. Ein 1000-Meter-Abstand bis zum Turm einer Windenergieanlage soll in Bad Berleburg eingehalten werden. Außerdem soll die Umfassung mit Windenergieanlagen jeder einzelnen Ortschaft im Umkreis von 3,5 Kilometern bei maximal 150 Grad liegen. Insgesamt weist die Stadt Bad Berleburg zwölf Windkraft-Vorrangzonen auf einer Fläche von rund 2160 Hektar für Windkraft aus, verteilt über das gesamte Stadtgebiet – dies entspricht rund 7,8 Prozent der gesamten kommunalen Fläche. Auch innerhalb der Zonen gebe es zahlreiche Faktoren, wo nicht gebaut werden könne bzw. im Zuge der Einzelfallgenehmigung zu prüfen seien.

Sofern die Stadt Bad Berleburg bis zum Herbst 2023 einen Teilflächennutzungsplan auf den Weg bringt und die Bezirksregierung Arnsberg diesen genehmigt, sind ab dann Windenergieanlagen bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplanes nur in diesen Zonen möglich. Ohne die laufende FNP-Planung würde bereits seit langem der gesamte Außenbereich in Bad Berleburg aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zum Bau von Anlagen zur Verfügung und Genehmigungen per Einzelfallprüfung durch die Baubehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erteilt. Zuletzt hat die Stadt Bad Berleburg aufgrund der laufenden FNP-Planungen acht beantragte Windenergieanlagen zurückgestellt, da sie die Umfassung mehrerer Ortschaften erheblich beeinträchtigt hätte.

INFOBOX
Größtmögliche Transparenz bei der Windkraftplanung – genau dies ist das erklärte Ziel der Stadt Bad Berleburg. Daher hat die Stadt der Dörfer nach der frühzeitigen Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger nun alle Informationen und Vorträge des Abends sowie die Offenlage zum Teilflächennutzungsplan (FNP) kompakt auf einer Themenseite veröffentlicht. Die Inhalte zum Nachlesen und die Präsentationen zum Download gibt es unter www.bad-berleburg.de/Erneuerbare-Energien – die Stadt Bad Berleburg aktualisiert die Seite je nach Stand der Planungen fortlaufend. Die Offenlage des FNP ist ab sofort außerdem direkt einsehbar im Internet unter www.bad-berleburg.de/Bauleitplanung – für Rückfragen steht außerdem der Abteilungsleiter Planen, Bauen, Wohnen, Tobias Feige, unter Tel. 02751 923-251, per E-Mail unter t.feige@bad-berleburg.de sowie persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung.

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