Sommerliche Trockenperiode beeinträchtigt die Gewässer im Kreisgebiet massiv: Wasserentnahme nur noch mit Schöpfgefäßen erlaubt

(wS/red) Siegen – Wittgenstein 15.07.2023 | Jegliche Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen in Siegen-Wittgenstein sind bis auf Weiteres untersagt, abgesehen vom Schöpfen mit Handgefäßen. Das teilt die Untere Wasserbehörde des Kreises mit. Das Verbot gilt auch im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet. Für die Sieg hat die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung des Siegwassers ebenfalls erheblich einschränkt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die inzwischen bedrohlich lange Trockenperiode mit geringen Niederschlägen. Häufig führen die Bäche und Flüsse nur sehr wenig Wasser. Auch zuletzt mussten weit unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen verzeichnet werden. Hinzu kommt die schon länger anhaltende Bodentrockenheit. Durch beides hat sich die Situation für die Gewässer im Kreis Siegen-Wittgenstein nochmals verschärft. Einzelne Gewässer sind bereits ausgetrocknet.

Die wenigen Niederschläge, die es zurzeit gibt, werden überwiegend direkt von den Pflanzen aufgenommen und führen maximal zu einer kurzfristigen Erhöhung der Pegel der Gewässer. Daher ist auch in den nächsten Wochen mit sehr niedrigen oder sogar noch sinkenden Wasserständen zu rechnen. „Selbst bei langanhaltenden Niederschlägen wird es erfahrungsgemäß Monate dauern, bis sich die Gewässer und die von ihnen abhängigen Lebensgemeinschaften wieder erholt haben“, so Dr. Peter Maasz, Leiter des Umweltamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein, zu dem auch die Untere Wasserbehörde gehört: „Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserangebot ist flächendeckend nicht mehr gewährleistet. Die gewässerabhängigen Lebensgemeinschaften sind bereits jetzt gestört und ggfs. in ihrem Leben bedroht. Es besteht die Gefahr einer nachhaltigen Störung dieser sog. Gewässerbiozönosen“, so Dr. Maasz.

„Gerade in diesen extremen Zeiten ist ein zurückhaltender und verantwortungsvoller Umgang mit dem Oberflächenwasser notwendig, um den Lebensraum Gewässer mit seinen vielfältigen Funktionen und seiner Artenvielfalt zu erhalten und das ökologische Gleichgewicht zu sichern“, so die Wasserbehörde. Leider sei es trotz der für jedermann sichtbaren geringen Wasserstände immer wieder zu beobachten, dass insbesondere Grundstückseigentümer und Gewässeranlieger Wasser aus Flüssen und Bächen für unterschiedliche Zwecke wie Gartenbewässerung oder das Befüllen eines Pools entnehmen.

Dies geschehe häufig mit elektrischen Pumpen. „Grundsätzlich sieht das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz unter bestimmten Einschränkungen bei der Gewässernutzung einen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch für den eigenen Bedarf vor“, erläutert Dr. Maasz: „Das Wasserhaushaltsgesetz schränkt diese Gebrauchsformen jedoch ein, wenn u. a. eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, eine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie andere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Eine signifikante Beeinträchtigung des Wasserhaushalts liegt aufgrund der Trockenheit der letzten Zeit vor“, betont der Leiter des Umweltamtes. Auch bei einsetzendem Niederschlag seien vorerst weiterhin niedrige Wasserführungen der Bäche und Flüsse innerhalb des Kreisgebietes zu erwarten.

„Die gesetzlich eingeräumte Untersagung der Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs, Eigentümer- und Anliegergebrauchs ist geeignet und erforderlich, um die natürlichen Funktionen des Lebensraums Gewässer für die darin lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten“, betont Dr. Maasz: „Mit Blick auf die lang anhaltende Trockenheit, der damit einhergehenden erheblichen Minderung des allgemeinen Abflussgeschehens und der damit verbundenen nachhaltigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist das Verbot der Wasserentnahme mit Ausnahme von Schöpfgefäßen unumgänglich.“

Bei weiter anhaltender Trockenheit behält sich der Kreis den Erlass einer Allgemeinverfügung mit darin enthaltenen Beschränkungen zur Wasserentnahme vor, wie es die Bezirksregierung Arnsberg bereits für die Sieg getan hat.

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