Schreckmomente in der Fritz-Erler-Siedlung: Gemeldeter Zimmerbrand und Explosion im Eggersten Ring in Kreuztal bestätigen sich glücklicherweise nicht

(wS/red) Kreuztal 27.02.2024 | Gegen 22:15 Uhr gab es am Dienstagabend in der Fritz-Erler-Siedlung in Kreuztal einen lauten Knall. Wenig später wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr samt Rettungsdienst unter dem Alarmstichwort „Feuer 5 – Zimmerbrand in Kreuztal – Explosion und Rauch“ in die Straße Eggersten Ring alarmiert. Innerhalb kürzester Zeit trafen Polizei und die ersten Einsatzkräfte vom DRK-Rettungsdienst und der Feuerwehr Kreuztal an der Einsatzstelle ein. Anwohner des betroffenen Mehrfamilienhauses hatten einen lauten Knall bzw. eine Explosion vernommen, die für Unruhe und Angst in der Nachbarschaft sorgten. Eine Anwohnerin gab an: „Ich hatte Angst um mein Leben!“

Sofort erkundeten die Einsatzkräfte die Lage und konnten rasch Entwarnung geben, sodass weitere anrückende Kräfte abbrechen konnten. Wie Anwohner gegenüber „wirSiegen.de“ erklärten, soll der Knall im Durchgang zwischen zwei Häusern entstanden sein, gefolgt von Rauch, der sich jedoch schnell auflöste. Der Knall wurde sogar von Bewohnern weiter entfernter Häuser gehört, und nach Angaben vor Ort sollen selbst in den oberen Etagen des Mehrfamilienhauses die Fenster gewackelt haben.

Die Feuerwehr und Polizei konnten nach eingehender Erkundung schnell Entwarnung geben. Offenbar hatte ein bisher Unbekannter in dem Durchgang einen Böller gezündet. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, und Bewohner, die sicherheitshalber ihre Wohnungen verlassen hatten, konnten schnell wieder zurückkehren. Die Feuerwehr musste keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Die Polizei warnt indes vor der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper, da diese äußerst gefährlich sind und unter Strafe stehen. Die Einfuhr nach Deutschland und der Gebrauch solcher Feuerwerkskörper verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/oder Zollrechts und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zudem erfolgt nach der Strafverfolgung die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern in Deutschland verboten ist.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Fotos: Andreas Trojak / wirSiegen.de
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