(wS/ra) Kreis Siegen-Wittgenstein 13.07.2026 | Die Bezirksregierung Arnsberg hat aufgrund anhaltender Trockenheit Allgemeinverfügungen erlassen, die die Wasserentnahme aus den Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg untersagen. Die Verfügungen treten am Mittwoch, 15. Juli 2026, in Kraft und gelten voraussichtlich bis Montag, 30. November 2026.
Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände, die sich in den drei Flüssen eingestellt haben. Die Pegelstände befinden sich nach Angaben der Bezirksregierung bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und teilweise auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend. Auch die für die kommenden Wochen gemeldete Wetterlage lasse keine Entspannung erwarten.
Das Verbot betrifft Wasserentnahmen im Kontext des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Damit ist es nicht nur untersagt, größere Wassermengen etwa mit fahrbaren Behältnissen zu entnehmen, sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Für die Lippe im Regierungsbezirk Arnsberg wird derzeit auf eine entsprechende Allgemeinverfügung verzichtet, da sich der Wasserstand dort noch in einem weniger kritischen Bereich befinde. Die Bezirksregierung bittet jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.
Die Allgemeinverfügungen können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

Foto: Archiv wirSiegen.de
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