Neue Informationspflicht im Handel: EU-Gewährleistungslabel kommt am 27. September

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(wS/eu) Kreuztal 11.09.2026 | Ab dem 27. September 2026 müssen Händler in der gesamten Europäischen Union Verbraucher mit einem einheitlichen Gewährleistungslabel über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren informieren. Das gilt sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel. Zusätzlich kennzeichnet ein zweites Label – das sogenannte GARAN-Label – eine freiwillige Herstellergarantie, sofern eine solche vorhanden ist. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was die neuen Labels bedeuten und worauf Verbraucher achten sollten.

Was das Gewährleistungslabel aussagt

Wer in der EU ein Produkt kauft, hat bei Mängeln gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Das neue Gewährleistungslabel macht diese Rechte bereits vor dem Kauf sichtbar. Es informiert unter anderem darüber, dass die gesetzliche Gewährleistung für Neuware grundsätzlich mindestens zwei Jahre beträgt, die genaue Dauer je nach EU-Land aber auch länger sein kann. Außerdem weist das Label darauf hin, wann Verkäufer für einen Mangel haften, wie der Verkäufer bei einem Mangel weiterhelfen muss und was Verbraucher tun können, um ihre Rechte durchzusetzen. Ein Mangel liegt beispielsweise vor, wenn die Ware nicht richtig funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht.

Ein QR-Code auf dem Label führt zu weiterführenden Informationen in den einzelnen Ländern. Das Label selbst schafft keine neuen Rechte, sondern macht die bestehenden gesetzlichen Rechte leichter erkennbar.

„Das neue Gewährleistungslabel kann Verbrauchern dabei helfen, ihre Rechte besser zu erkennen und einzuschätzen – gerade wenn sie bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkaufen“, sagt Elisabeth Viering, Juristin beim EVZ Deutschland.

Wo und wie das Label angebracht werden muss

Die neue Informationspflicht betrifft den Verkauf von physischen Waren an Verbraucher, einschließlich solcher mit digitalen Elementen wie etwa Smartphones oder Kopfhörer. Im Ladengeschäft kann das Label beispielsweise auf einem Poster oder in der Nähe der Kasse angebracht sein. Im Onlinehandel muss es farbig dargestellt werden. Die Gestaltung ist europaweit vorgegeben und darf vom Händler nicht verändert werden. Gedruckt muss das Label mindestens DIN-A4-Größe haben.

Eine Ausnahme gilt für Geschäfte des täglichen Lebens im stationären Handel, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden – etwa beim Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten.

Gewährleistung und Garantie – der Unterschied

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig miteinander verwechselt. Die beiden neuen EU-Labels sollen den Unterschied sichtbarer machen. Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet. Sie richtet sich gegen den Verkäufer und greift, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige, zusätzliche Leistung, die ein Hersteller anbieten kann.

Was das GARAN-Label bedeutet

Für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien gibt es ab dem 27. September 2026 zusätzlich das neue GARAN-Label. Es muss verwendet werden, wenn die Garantie für den Verbraucher ohne zusätzliche Kosten gilt, die gesamte Ware abdeckt und mehr als zwei Jahre gültig ist. Das GARAN-Label macht insbesondere die Dauer der Herstellergarantie sichtbar und muss um Angaben zur Marke beziehungsweise zum Hersteller, zur Modellkennzeichnung und zum Garantiezeitraum ergänzt werden.

Deckt die Haltbarkeitsgarantie nur einen Teil der Ware ab, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden. In diesem Fall muss der Verbraucher auf andere Weise klar über die bestehende Garantie informiert werden.


Die neuen EU-Labels: für gesetzliche Gewährleistung (links) und freiwillige Herstellergarantien (rechts). (Grafik: Europäische Union)

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