(wS/fw) Siegen 16.09.2026 | Die Fraktion der FREIEN WÄHLER im Rat der Stadt Siegen wirft der Stadtverwaltung vor, auch auf wiederholte Nachfrage keine Fallzahlen zu Straftaten an Siegener Schulen vorgelegt zu haben. Hintergrund ist eine Anfrage des Stadtverordneten und Landesvorsitzenden der FREIEN WÄHLER NRW, Benjamin Grimm, zur Entwicklung von Gewalt- und Messerdelikten an Schulen im Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung hatte in ihrer schriftlichen Antwort erklärt, eine Beantwortung anhand von Fallzahlen sei nicht möglich, da bei den beteiligten Behörden entsprechende Statistiken nicht geführt würden. Die Siegener Schulen seien sicher, Gewalt- und Messerdelikte gehörten nicht zum Schulalltag, so die Verwaltung.
Die FREIEN WÄHLER halten dem eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik auf Landesebene entgegen. In der Landtagsdrucksache 18/5989 vom 20. September 2023 weist die nordrhein-westfälische Landesregierung demnach für das Berichtsjahr 2022 allein für die Stadt Siegen 109 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Schule“ aus. NRW-weit seien 2022 an Schulen 24.513 Straftaten registriert worden – nach Angaben der FREIEN WÄHLER ein Anstieg um fast 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Diese Zahlen habe man der Stadtverwaltung mitsamt der Quelle vorgelegt.
Auch in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung habe Schuldezernent André Schmidt auf Grimms erneute Nachfrage lediglich erklärt, man habe bei der Kreispolizeibehörde nachgefragt und von dort die Auskunft erhalten, dass keine entsprechenden Zahlen vorlägen.
Grimm hält diese Antwort für nicht ausreichend. „Wenn die Landesregierung für Siegen 109 Fälle ausweisen kann, dann müssen diese Daten irgendwo vorhanden und auswertbar sein“, wird er in einer Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER zitiert. Er habe die Verwaltung ausdrücklich angeregt, die Daten erforderlichenfalls beim Landeskriminalamt NRW abzufragen. Darauf sei der Dezernent nicht eingegangen.
Gleichzeitig stellt Grimm klar, dass die 109 Fälle nicht mit 109 Gewaltdelikten gleichgesetzt werden dürften. Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasse unterschiedliche Straftaten innerhalb eines Schulgebäudes, auf dem Schulgelände oder im unmittelbaren Umfeld. Auch Straftaten ohne unmittelbaren schulischen Bezug könnten darunter fallen. „Ich will keine Zahl größer machen, als sie ist. Ich will wissen, was hinter diesen 109 Fällen steckt“, so Grimm.
Dass weitergehende Auswertungen technisch möglich seien, zeige nach Darstellung der FREIEN WÄHLER ein Beispiel aus Köln. Dort habe die Landesregierung in einer aktuellen Antwort (Landtagsdrucksache 18/19042) Gewaltstraftaten an Schulen mit Waffeneinsatz für jedes einzelne Jahr von 2020 bis 2025 aufgeschlüsselt.
Die FREIEN WÄHLER kündigen an, sich nun direkt an den Bürgermeister zu wenden und eine Aufklärung des aus ihrer Sicht bestehenden Widerspruchs zwischen den Angaben der Verwaltung und der Landesstatistik einzufordern.

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