Frist bis Ende Februar 2024 verlängert: Dach- und Fassadenbegrünungen werden weiter gefördert

(wS/Si) Siegen 06.09.2023 | Egal ob Wohnhaus oder Unternehmen: Wer sein Hausdach oder Fassaden begrünen möchte, kann hierfür finanzielle Förderung bei den Unkosten erhalten.

Das Umweltministerium des Landes fördert die Kosten bis zur Hälfte mit dem Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“. Hierfür haben alle Kommunen gemeinsam mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein 250.000 Euro zur Förderung von Projekten beantragt. Da von dieser Summe noch immer 105.000 Euro abgerufen werden können, wurde die Frist für die Umsetzung und Nachweise der Maßnahmen von der Landesregierung bis zum 29. Februar 2024 verlängert.

Auch Anträge aus dem Siegener Stadtgebiet müssen vor Beginn der förderfähigen Maßnahme über das Serviceportal des Kreises Siegen-Wittgenstein gestellt werden und bis 29. Februar 2024 erfolgt und nachgewiesen sein. Diese können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen eingereicht werden. Hierbei sieht das Förderprogramm eine Kostenübernahme von bis zu 50 Prozent vor.

Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Stadtklima, da sie unter anderem Schadstoffe in der Luft binden. Außerdem tragen sie neben der Wasserspeicherung zu einer spürbaren Abkühlung im Sommer bei und dienen im Winter als Wärmedämmung, sodass auch die Heizkosten nachweislich gesenkt werden.

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