Leitbildprozess in Bad Berleburg trägt Früchte

wS/ksw – Siegen-Wittgenstein –   –   – Kreis genehmigt erstmals wieder Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Berleburg –  –  –  Landrat Paul Breuer hat das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Berleburg und damit den für 2012 vorgelegten Haushalt der Stadt genehmigt. Damit verfügt Bad Berleburg jetzt erstmals seit rund zehn Jahren wieder über ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. „Die Genehmigung ist Ergebnis des Leitbildprozesses in Bad Berleburg, mit dem ein nachhaltiger aber zugleich auch schmerzhafter Konsolidierungsweg eingeschlagen wurde, der das gesamte kommunale Handeln auf den Prüfstand gestellt und neu ausgerichtet hat“, würdigt Breuer die Eigeninitiative und Anstrengungen, die in Bad Berleburg unternommen wurden.

Bei der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes hat der Kreis als Kommunalaufsicht erstmals den neuen Paragraphen 76, Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW angewendet. Dieser sieht vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden kann, wenn spätestens in zehn Jahren ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Bad Berleburg will dies schon bis 2017/18 schaffen. Ab diesem Zeitpunkt soll dann sogar wieder Eigenkapital aufgebaut und mit der Schuldentilgung begonnen werden, sagt Bürgermeister Bernd Fuhrmann. Er freut sich über die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Kreis und betont, dass dies ein „nächster Schritt und ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung ist“.

Im Rahmen des zweijährigen Leitbildprozesses wurden innerhalb der Bad Berleburger Stadtverwaltung alle Stellen neu bewertet und bemessen. Es fand eine umfassende Aufgaben- und Produktkritik statt, aus der ein Maßnahmenkatalog entwickelt wurde. Dieser floss eins zu eins in das Haushaltssicherungskonzept mit ein. An vielen Stellen wurde der Rotstift angesetzt. Gleichzeitig beteiligten sich die Bürger mit konkreten Sparvorschlägen an dem Prozess. Das hatte teils massive Auswirkungen auf die freiwilligen Leistungen der Stadt und die Standards bei den Pflichtaufgaben. Schließlich hat sich der Rat auch entschieden, die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in vier Schritten anzuheben. „Jammern hilft nicht weiter! All das ist nicht unbedingt populär, sichert Bad Berleburg aber auf Dauer die Handlungsfähigkeit“, unterstreicht der Landrat und er betont: „Ich habe großen Respekt vor dem Prozess, der in Bad Berleburg in Gang gesetzt wurde. Positiv sei auch, dass dieser Prozess von einer breiten Mehrheit getragen werde und der Rat den vorliegenden Haushalt ohne Gegenstimmen verabschiedet habe.

Wichtig für Bad Berleburg war auch eine Änderung bei den Schlüsselzuweisungen des Landes. In diese fließt nun erstmals auch ein Flächenansatz mit ein. Dies bedeutet, dass Städte und Gemeinden mit einer deutlich überdurchschnittlichen Fläche und vergleichsweise geringerer Bevölkerungszahl mehr Geld vom Land erhalten. Damit sollen finanzielle Nachteile, die sich durch den Unterhalt der Infrastruktur in einer weitläufigen Gemeinde ergeben, zum Teil ausgeglichen werden. „Dieser Flächenansatz hat die Voraussetzungen für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept wesentlich verbessert“, so Breuer.

Das Beispiel Bad Berleburg macht deutlich, dass mit gemeinsamen Kraftanstrengungen trotz aller Widrigkeiten und schwieriger Rahmenbedingungen durchaus Perspektiven geschaffen werden können, die einen Ausweg aus der Schuldenfalle ermöglichen und Gestaltungsspielräume im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region eröffnen“, so das Fazit des Landrates.

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