„Gelangensbestätigung“ geht an der Praxis vorbei

wS/ksw – IHK-Außenwirtschaftsausschuss fordert rasche Korrektur  –  –  –  Die mittelständische Exportwirtschaft fordert eine rasche Korrektur der seit Anfang des Jahres im Umsatzsteuerrecht geforderten „Gelangensbestätigung“. Durch die Gelangensbestätigung sollen Unternehmen den Nachweis erbringen, dass Waren in der Europäischen Gemeinschaft tatsächlich von einem EU-Mitgliedsland in ein anderes gebracht worden sind und deshalb von der Umsatzsteuer befreit sind. Bisher reichten dazu Belege der Transportunternehmen aus. Nach der Neuregelung muss der Empfänger im EU-Ausland eine „Gelangensbestätigung“ unterschreiben und an den Lieferanten zurücksenden. Sonst fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an.

Franz J. Mockenhaupt, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK), wies in einem Schreiben an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) der Dachorganisation der Kammern, auf die praktischen Probleme hin, die diese Neuregelung für die mittelständische Exportwirtschaft hat. „Kein ausländischer Abnehmer wird ohne weiteres eine nur von den deutschen Finanzbehörden geforderte, im internationalen Geschäftsverkehr aber unübliche „Gelangensbestätigung“ unterzeichnen“, so Mockenhaupt. Die Betriebe erwarten außerdem einen beträchtlichen administrativen Aufwand und ein deutlich erhöhtes Risiko, nachträglich zu Umsatzsteuerzahlungen herangezogen zu werden.

Der DIHK hatte gemeinsam mit anderen Wirtschaftsorganisationen bereits erreicht, dass bis Ende Juni dieses Jahres das Fehlen einer „Gelangensbestätigung“ von den Steuerbehörden nicht beanstandet wird. Das reicht aber nach Einschätzung der Unternehmen nicht aus, um die Probleme dauerhaft zu lösen. Sie fordern, auch andere Nachweise anzuerkennen, aus denen ersichtlich ist, dass die Ware tatsächlich in ein anderes Land der EU verbracht worden ist.

Anlässlich einer Sitzung des Außenwirtschaftsausschusses der IHK bei der Kirchhoff-Gruppe in Attendorn hatten die Ausschussmitglieder einhellig die neuen Nachweispflichten als praxisfremd und schädlich für die deutschen Unternehmen bezeichnet und rasche Abhilfe angemahnt. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) hat, so die IHK, bereits den Speditions- und Logistikunternehmen dringend geraten, keine Verpflichtung zur Beschaffung solcher Gelangensbestätigungen einzugehen. „Auch hieran wird deutlich, dass die Neuregelung in der Praxis zu erheblichen Problemen führt und dass die neue Vorschrift dringend abgeändert werden muss“, so der Hauptgeschäftsführer der IHK.

Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner:

Anzeige

[plista widgetname=plista_widget_slide]