Haushalt der Stadt Siegen genehmigt – Entlassung aus dem „Nothaushaltsrecht“

wS/si  –  Rathaus Siegen  –  Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein – als Untere Aufsichtsbehörde – hat am 15. März das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Siegen und somit auch den Haushalt der Stadt für das Jahr 2012 genehmigt. Mit dieser Entscheidung wird die Stadt Siegen aus den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung – und damit dem „Nothaushaltsrecht“ – entlassen. Diese die kommunale Selbstverwaltung einschränkenden Bestimmungen mussten seit Ende 2009 angewandt werden, da in Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise die städtischen Steuereinnahmen um rund 40 Mio. Euro eingebrochen waren.

Voraussetzung für die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushaltes war ein vom Rat der Stadt beschlossenes Haushaltssicherungskonzept, welches nachweist, dass im Jahre 2017 der strukturelle Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden kann. Ermöglicht wird die jetzige Entwicklung auch durch eine durch den Landtag NRW in 2011 beschlossene Gesetzesänderung, wonach die Genehmigung von Haushaltssicherungkonzepten nunmehr bei Darstellung des Haushaltsausgleiches innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes möglich ist, wohingegen nach altem Recht eine 4-jährige Ausgleichsverpflichtung erforderlich war.

Stadtkämmerer Reinhold Baumeister sieht mit der Verabschiedung der Stadt aus dem Nothaushaltsrecht die Bemühungen von Rat und Verwaltung zur Wiedererlangung der finanziellen Eigenständigkeit bestätigt.

„Es ist schon ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Stadt. Bei einer weiterhin äußerst angespannten Finanzsituation wird es auch künftig unabweisbar sein, strikte Ausgabendisziplin im eigenen kommunalen Entscheidungsbereich zu üben“, so der Stadtkämmerer. „Unverzichtbare Rahmenbedingungen für das Gelingen einer geordneten Finanzwirtschaft sind aber auch“, so Baumeister weiter, „notwendige Entlastungen von staatlichen Aufgaben- und Ausgabeverpflichtungen sowie die Nachhaltigkeit einer positiven konjunkturellen Entwicklung mit den sich daraus ergebenden natürlichen Zuwächsen bei den kommunalen Steuereinnahmen.“

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