Bluttat am Bahnhof: Staatsanwaltschaft geht in Revision

wS/wf.   Siegen   – Revision hat die Staatsanwaltschaft Siegen gegen das Urteil um das Tötungsdelikt am Siegener Bahnhof im August 2011 eingelegt. Die 1. Große Strafkammer am Siegener Landgericht hatte am Freitag (30.03.2012 / wir berichteten) den Angeklagten Ömer Y. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahre und 6 Monate verurteilt.

Die Kammer ging ihn ihrer Begründung von Todschlag aus. Dieses sieht die Staatsanwaltschaft in Siegen anders. Sie sieht die Mordmerkmale nicht ausreichend berücksichtigt. Nun wird das schriftliche Urteil geprüft und die Revision begründet. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Antrag.

Die Nebenkläger, die Mutter des Opfers, vertreten durch Rechtsanwalt R. Treudel von der Siegener Rechtsanwaltskanzlei Baranowski und Kollegen prüfen derzeit noch, ebenfalls gegen das Urteil Revision einzulegen.

> unser Bericht vom Tattag

Foto: wirSiegen.de Archiv
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