Morgenschweis: Berufung gegen Urteil vom Amtsgericht

wS/wf.  Siegen   –  19.04.2012  –  „Form- und fristgerecht“ Berufung hat am heutigen Donnerstag das ehemalige Ratsmitglied der Stadt Siegen Thomas Morgenschweis gegen das Urteil eingelegt, das gegen ihm am 14. April 2012 vor dem Amtsgericht in Siegen gefällt wurde. Dieses teilte er heute in einer Pressemitteilung mit.

Wegen Beleidigung und Verleumdung des Siegener Bürgermeisters und der ehemaligen Leiterin des Jugendamtes der Stadt Siegen wurde er zu 60 Tagesätzen a 15 Euro verurteilt.

Das bisherige Verfahren reduzierte sich, kritisiert Thomas Morgenschweis, auf die Behauptung der ehemaligen Jugendamtsleiterin, ohne deren Aussage zu prüfen, bzw. über deren Aussage Beweis zu erheben. „Jährliche Kaffeekränzchen beim Landesjugendamt sind keine Fortbildung im Kinderschutz“.  Außerdem sei die Jugendamtsleiterin nicht, wie von Bürgermeister Mues behauptet in den Ruhestand gewechselt, sondern nach ihrem Ausscheiden im Juni 2011 arbeitslos gemeldet, was Frau Juchems-Voets vor Gericht bestätigte. Auch in diesem Punkt hätte Bürgermeister Mues die Öffentlichkeit gezielt getäuscht.

Thomas Morgenschweis wirft Bürgermeister Mues vor, in einer Presseerklärung vom 30. Mai 2011 das Ansehen seines Ex-Ratskollegen in der Öffentlichkeit zu schädigen. Thomas Morgenschweis verteidigte sich am 14. April 2012 vor dem Amtsgericht in Siegen selber, sein Anwalt war erkrankt und konnte dem Verfahren nicht beiwohnen.


Foto: wirsiegen.de Archiv

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]