Erziehungsberatung nah an den Familien erbringen

wS/si  –  Siegen-Wittgenstein  –  21.05.2012  —  Eltern, Kinder und Jugendlichen soll auch künftig Wahlfreiheit garantiert werden  —  Familien, die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder wünschen, können auch künftig im Kreis Siegen-Wittgenstein auf ein großes Spektrum unterschiedlichster Beratungsangebote von verschiedenen Trägern zurückgreifen. Um diese Vielfalt zu garantieren, schlägt der Fachservice Jugend und Familie des Kreises vor, die Erziehungsberatung auch künftig durch den Kreis Siegen-Wittgenstein, die evangelische Jugendhilfe, Heimat für Heimatlose (Friedrichstraße, Siegen) und die Familien- und Lebensberatungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Siegen (Burgstraße, Siegen) anzubieten. Darüber wird der Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 31. Mai 2012, in Erndtebrück beraten.

„Dieser Vorschlag passt inhaltlich und strukturell zu den Erziehungsberatungsangeboten der Stadt Siegen, die ein eigenes Jugendamt besitzt. Für die Familien steht damit kreisweit flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung“, erläutert  Kreissozialdezernent Helmut Kneppe. Stimmt der Jugendhilfeausschuss zu, wird für die Familien im Kreis Siegen-Wittgenstein die bisher schon bewährte Situation stabilisiert.  „Eltern, Kinder und Jugendliche, können dann weiterhin alle Erziehungsberatungsangebote im Kreis Siegen-Wittgenstein nutzen, egal wo sie wohnen und egal ob sich die Angebote im Zuständigkeitsbereich der Stadt Siegen oder des Kreises Siegen-Wittgenstein befinden“, sagt Pia Cimolino, Fachserviceleiterin Jugend und Familie beim Kreis Siegen-Wittgenstein.

Der Vorschlag folgt auch der jahrelangen Praxis, dass im Kreis Siegen-Wittgenstein das Nachfrageverhalten von Erziehungsberatung zeigt, dass es Familien wichtig ist, sich von verschiedenen Trägern – entweder weltanschaulich positioniert oder neutral – beraten zu lassen. „Deshalb und auf Grund der konsequenten Umsetzung  unserer  Regionalen kommunalen Sozialpolitik in Siegen-Wittgenstein, deren Ziel es ist, Unterstützung nah an den Menschen zu erbringen, präferieren wir diese Organisationsform“, so Kneppe.

Zudem bietet die vorgeschlagene Organisationsform auch die Möglichkeit, Präventionsangebote weit vor eingetretenen Problemen und Auffälligkeiten verstärkt zu unterbreiten und diese mit anderen Angeboten in der Jugendhilfe zu vernetzen. Das am 01. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz fordert dies und formuliert hierzu  klare Anforderungen an den Jugendhilfeträger bzw. das Jugendamt.

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